Autofahrer, die zu schnell unterwegs waren, wird es freuen: Sie haben zumindest die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und damit auf Erfolg zu hoffen. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlands hat am 5. Juli entschieden, dass die Daten der Geschwindigkeitsüberwachungs-Geräte der Firma Jenoptik nicht belastbar sind. Zwar seien die Ergebnisse der Messungen korrekt, die Daten würden jedoch nicht gespeichert. „Damit hat man zwar ein Ergebnis, kann es aber nicht im Nachhinein überprüfen“, erläutert Rechtsanwalt Rafael Fischer. Das Verfassungsgericht Saarbrücken rügte nun, dass bei den Geräten der Firma Jenoptik eine nachträgliche Kontrolle der Messung nicht möglich ist.

Die Konsequenzen des Urteils sind noch völlig unklar

Zu früh dürfen sich sündige Autofahrer aber dennoch nicht freuen: Das Urteil gilt ausschließlich für das Saarland, keineswegs bundesweit. Nicht ausgeschlossen ist allerdings, dass sich die Gerichte anderer Bundesländer künftig daran orientieren. „Die Grundlage wird in allen Ländern gleich zu beurteilen sein“, ist Rafael Fischer sicher.

Was Rechtsanwalt Fischer erreichen will

Rechtsanwalt Rafael Fischer hat mehrfach an die Stadt geschrieben und sie aufgefordert, die Jenoptik-Geräte auszutauschen. Im Moment sei die Lage sehr unsicher: Autofahrer, die geblitzt wurden, müssten dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinnehmen und könnten Widerspruch einlegen. Möglicherweise ist der Autofahrer der Meinung, sich an die Tempobegrenzung gehalten zu haben. Eine Überprüfung, ob er wirklich zu schnell gefahren sei, sei mit den jetzt genutzten Geräten nicht möglich. Fischer versteht nicht, warum die Stadtverwaltung nicht reagiert. „Die Stadt weiß schon lang um die Defizite der Geräte und das Thema ist seit ein bis zwei Jahren in den Medien“, sagt er. Die Verwaltung müsse jetzt schnell reagieren und die Blitzer austauschen lassen.

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Was die Stadtverwaltung dazu sagt

Die Stadt will allerdings an den Messgeräten der Firma Jenoptik vom Typus Traffistar S350 festhalten. Das Messgerät erfülle weiterhin alle gesetzlichen Regelungen für eichpflichtige Messgeräte, schreibt Walter Rügert, Pressesprecher der Stadt. Die Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) sei durch das Urteil nicht aufgehoben worden. Deshalb könnten die Geräte problemlos weiter verwendet werden. „Die Korrektheit der Messungen wurde durch den Saarländischen Verfassungsgerichtshof auch nicht angezweifelt“, so die Argumentation der Stadtverwaltung, außerdem binde das Urteil nur saarländische Gerichte.

Stadt wartet Informationen aus Verkehrsministerium ab

Letzteres bezweifelt auch Fischer nicht. Nur könne eine Technik, die im Nachhinein keine Überprüfung ermögliche, keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten, auch in Baden-Württemberg nicht. Die Stadtverwaltung will weiter abwarten, bis das Verkehrsministerium Baden-Württemberg das Urteil geprüft habe und sich dazu äußere.

Rechtsanwalt Michael Schmid hat Beschwerde eingelegt

Rechtsanwalt Michael Schmid, der mit Rafael Fischer eine Gemeinschaftskanzlei betreibt, will die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen. Er habe beim Regierungspräsidium (RP) in Freiburg Beschwerde gegen die Stadt Konstanz eingereicht. Das RP solle der Stadt Konstanz bis zur endgültigen Klärung die Messung mit den installierten Geräten verbieten, so die Forderung Schmids. Die staatlichen Stellen seien dem Gesetz verpflichtet, daher könne man den jetzigen Zustand nicht weiter dulden.