Alle Jahre wieder: Wie schon lange zuvor gibt es auch an Silvester 2024 ein weitreichendes Verbot von Feuerwerkskörpern in der Konstanzer Innenstadt. Wie die Stadtverwaltung in einer Pressenotiz genauer mitteilt, gilt erneut, dass in der Altstadt, in Stadelhofen sowie in der Umgebung des Konzils zum Jahreswechsel keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.

Bild 1: Böller-Verbot in Konstanz: Es drohen bis zu 50.000 Euro Strafe!
Bild: Ahlebrandt, Sylvia

Ganz allgemein gelte das Abbrennverbot ohnehin fast ganzjährig, immer vom 2. Januar bis zum 30. Dezember. Grundsätzlich ist Feuerwerk laut Verwaltungsangaben also nur an Silvester und Neujahr zulässig. „Aber: In Teilen der Konstanzer Altstadt (östlich der Laube) ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 auch am 31. Dezember und 1. Januar verboten“, so die Stadtverwaltung. „Grundlage hierfür sind ein Beschluss im Gemeinderat vom 24. März 2011 und die zugehörige Allgemeinverfügung.“

Darüber hinaus gilt für alle weiteren Stadtteile: Verboten ist auch das Abbrennen sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie zum Beispiel an der hölzernen Bethalle bei der Lorettokapelle.

Es gelten empfindliche Strafen

Wer sich nicht an die Verbote hält, dem drohen übrigens empfindliche Strafen: Wie die Stadtverwaltung mitteilt, muss derjenige, der erwischt wird, mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen. Generell sollte in Deutschland zugelassenes, sicheres Feuerwerk verwendet werden. Nach dem Feiern sollten außerdem abgebrannte Raketen und entsprechende Verpackungsmaterialien ordnungsgemäß entsorgt werden, bittet die Stadtverwaltung.

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Übrigens: In Konstanz wurde das Böllerverbot erstmals im Jahr 2010 ausgesprochen, seit 2015 gilt es dauerhaft. Noch im Jahr 2009 hatten sich das Bürgeramt, die Feuerwehr und die Polizei gegen ein umfassendes Böllerverbot ausgesprochen, weil sie die Notwendigkeit dafür nicht gesehen hatten.