Die Verpackungssteuer als „örtliche Verbrauchssteuer“ ist zulässig. Zu diesem Schluss kam das Bundesverfassungsgericht und wies damit die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonald‘s-Restaurants gegen die dortige Verpackungssteuer ab. Diese Entscheidung vom Mittwoch, 22. Januar, freut den Konstanzer Oberbürgermeister Uli Burchardt, schließlich wurde zum 1. Januar 2025 auch in der Konzilstadt eine Verpackungssteuer eingeführt. Umweltschützer jubeln, McDonald‘s Deutschland hingegen reagiert enttäuscht.
„Ich freue mich, dass jetzt Klarheit herrscht und dass das Bundesverfassungsgericht unsere Position stärkt“, äußert sich OB Burchardt auf SÜDKURIER-Anfrage in einer schriftlichen Stellungnahme. Er zitiert Artikel 28 des Grundgesetzes: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Und genauso demokratisch fundiert habe es Konstanz auch bei der Verpackungssteuer getan.
Endlich Klarheit in strittiger Sache
„Jetzt werden wir die Steuer in der Praxis weiter beobachten und mit den Betrieben Kontakt halten, um nachbessern zu können, falls das je notwendig werden sollte“, so Burchardt, der weiter ausführt: „Glückwunsch an unsere Steuerabteilung für die blitzsaubere Umsetzung dieses anspruchsvollen Gemeinderatsbeschlusses!“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist ebenfalls erfreut. „Städte und Gemeinden haben nun endgültige Rechtssicherheit und können eigene kommunale Steuern auf Einweg-to-go-Verpackungen erheben“, schreibt die DUH in einer Pressemitteilung.
Fastfood-Gigant übt Kritik
Die Gegenseite wiederum ist wenig erfreut. „Wir bedauern es, dass das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde nicht stattgegeben hat. Nach der Entscheidung gilt es nun aber erst, die schriftliche Begründung des Gerichts zu sichten“, schreibt die Pressestelle von McDonald‘s Deutschland auf SÜDKURIER-Anfrage.

„Insellösungen und kommunal individuelle Verpackungssteuern wie in Tübingen sind insbesondere für landesweit tätige Unternehmen nicht darstellbar. Sie führen zu überbordender Bürokratie“, so die Pressestelle, die weiter ausführt: „Außerdem bedeuten sie eine zusätzliche finanzielle Belastung sowohl für die bereits gebeutelte Gastronomiebranche als auch für die Menschen, für die ein Restaurantbesuch schon jetzt vielfach einen nicht mehr erschwinglichen Luxus darstellt.“