Nur ein Schnelltest pro Woche sei möglich, sagte Walter Rügert, Pressereferent der Konstanzer Stadtverwaltung, zunächst am Montag gegenüber dem SÜDKURIER. Dies gelte für das bereits bestehende Testzentrum am Klinikum sowie für das neue am Bodenseeforum, das diesen Donnerstag eröffnet wird.
„Das ist keine Entscheidung des Testzentrums, sondern der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), über die die Tests abgerechnet werden. Die Betreiber der Zentren können mit der KV wöchentlich nur einen Test pro Person abrechnen.“ Ein zweiter Schnelltest koste bislang 29 Euro, sagte Rügert noch am Montag.
Da die Anmeldung über ein Webportal erfolge, bei dem man sich mit Namen, Geburtsdatum und Krankenkassennummer anmelden müsse, könne jeder Test konkret einem Menschen zugeordnet werden. So werde alles kontrolliert, erklärte der Pressereferent.
Kassenärztliche Vereinigung widerspricht – und die Stadt korrigiert ihre Aussage
Dem widerspricht Kai Sonntag, Pressesprecher der KV Baden-Württemberg: „Die KV selbst gibt keine Regelung vor.“ Der Bund garantiere für jeden Bürger mindestens einen Test pro Woche. Die KV müsse sich daran halten.
„Die Testzentren können bei uns so viele wöchentliche Tests abrechnen, wie sie möchten“, sagt Sonntag. Zudem wisse die KV gar nicht, wer genau getestet wurde. „Wir rechnen mit den Betreibern die verbrauchten Tests pro Monat ab. Details über die einzelnen Personen kennen wir nicht.“
Mit den Aussagen der KV konfrontiert, bestätigt Walter Rügert am Dienstag schließlich, dass auch in den Konstanzer Testzentren mehrere kostenfreie Schnelltests möglich seien. „Wir verlangen seit dieser Woche kein Geld mehr für den zweiten Test.“

Wie ist die Handhabung bei den Apotheken?
„Bei uns in der Petershauser Apotheke werden nur noch kostenlose Tests angeboten“, erklärt Inhaber Murat Baskur. Ob jemand bereits in einem anderen Testzentrum war, könne er gar nicht kontrollieren.
Auch bei ihnen sei das nicht möglich, bestätigt Thomas Winkelbach, Inhaber der Malhaus-Apotheke. „Für einen zweiten Test verlangen wir 30 Euro – wenn jemand zugibt, zum zweiten Mal zu kommen.“
Laut KV-Pressesprecher Kai Sonntag sei das aber nicht mehr zulässig, seit die neue Bundesverordnung in Kraft ist. „Wer sich bei der KV als Anbieter von kostenlosen Schnelltests registrieren lässt, darf ausschließlich kostenlose Tests anbieten.“
Sollten die Kapazitäten der Testzentren aber knapp werden, könnten sie eigenständig entscheiden, nur einen Test pro Person zu erlauben, erklärt Kai Sonntag von der KV. „Dann dürfen sie Personen, die ein zweites Mal kommen, abweisen – aber keine Bezahlung verlangen.“ Lediglich Apotheken oder private Anbieter, die nicht bei der KV registriert sind, und daher keine kostenlosen Tests haben, dürfen Geld für Schnelltests verlangen.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Schnelltests?
Doch ob genau einmal oder mindestens einmal pro Woche – wer hat überhaupt Anspruch auf die kostenlose Testung? Auch darüber herrscht Unklarheit. Auf der Internetseite der Stadt werden explizit die Konstanzer angesprochen – im Gegensatz zur Testverordnung des Bundes.
Auf Nachfrage klärt Pressereferent Walter Rügert auf: „Der kostenlose Bürgertest ist für jeden mit Wohnsitz in Deutschland verfügbar.“ Dabei spiele es keine Rolle, ob jemand in Konstanz oder einer anderen Gemeinde wohne.
Ebenso hätten Grenzgänger, die in der Schweiz wohnen aber in Deutschland arbeiten und hier versichert sind, Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest pro Woche.