Bootsliegeplätze sind ein rares Gut am See. Zur besseren Ausnutzung der Plätze können im Einzelfall durch den Hafenausschuss unter den Mooser Einwohner sowie den Mitgliedern des örtlichen Segelclubs Bootseigentümer-Gemeinschaften zugelassen werden. In ihrer jüngsten Sitzung debattierten die Gemeinderäte über die Vergabe der Liegeplätze.

Das Reglement ist streng und aufgrund der begrenzten Anzahl, der Quotierung von Segel- und Motorbooten sowie den Wartezeiten ein Ereignis von politischer Bedeutung: Bevorzugt werden Einheimische und der Segelclub. Gewerbetreibende haben nachzuweisen, dass sie den Platz nicht privat nutzen.

Für Segelboote keine freien Plätze im Hafenbecken

Der Tourismus meldete auch mit einem Gastliegeplatz Bedarf an. Erörtert wurde hierbei der Vorrang des Nutzens für die Gemeinde gegenüber einem Einzelinteresse. Von vier Eigentümergemeinschaften-Anträgen verstieß ein Antrag gegen die Mietordnung, da ein Miteigner nicht in Moos lebt. Fragwürdig erschien dem Gemeinderat zudem das Gesuch eines Gewerbetreibenden, dessen Bootslager sich außerhalb der Mooser Gemarkung befindet, dessen Betriebssitz jedoch an einen Gemeindewohnsitz umgemeldet wurde. Ihm wurde sowohl ein Gast- wie auch ein Festliegeplatz verwehrt.

An der Ostseite des Hafens befinden sich im flachen Seegewässer die Gastliegeplätze. Für Segelboote seien keine freien Plätze im Hafenbecken vorhanden, so Hafenmeister Martin Graf: Ein mit dem Club getauschter idealer Liegeplatz für Segelboote floss ins Kontingent der Gemeinde ein. Der Wunsch nach einem Gästeliegeplatz für den Tourismus kollidierte jedoch mit der Vergaberichtlinie für Einheimische.

Sieben Räte stimmten für einen touristischen Gästeliegeplatz

„Wem wollen wir den Vorrang geben?“, stellte Bürgermeister Patrick Krauss zur Debatte. Für den Antragssteller sei es bisher nicht glücklich verlaufen, da er aus der Warteliste fiel, so Karlheinz Bölli (UWV): „Diesen Fehler sollte man korrigieren.“ „Die Allgemeinheit geht vor dem eigenen Interesse“, sagte Anne Overlack (RGL). Sieben Räte stimmten für einen touristischen Gästeliegeplatz – drei dagegen bei zwei Enthaltungen..