Wohnraum ist auch in ländlichen Gemeinden oft ein knappes Gut. In den vergangenen Jahren machten darum viele Kommunen Gebrauch vom Paragraphen 13b im Baugesetzbuch. Dieser erlaubte es, in einem beschleunigten Verfahren und ohne umfangreiche Umweltprüfungen neue Baugebiete auszuweisen, sofern diese sich direkt an die bestehende Bebauung anschließen und maximal 10.000 Quadratmetern bebaubare Fläche am Stück entsteht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Paragraphen nun allerdings einen Riegel vorgeschoben und sorgt damit für Sorgenfalten bei Kommunalverwaltungen und Bauherren (der SÜDKURIER berichtete).

Rathauschefs antworten zurückhaltend

Auf eine erste Anfrage des SÜDKURIER, welche Baugebiete in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft vom Ende der beschleunigten Verfahren betroffen sein könnten, äußerten sich die Rathauschefs von Orsingen-Nenzingen und Eigeltingen nur vorsichtig.

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Da sie keine Bauherren verunsichern wollten, machten sie zunächst keine Angaben zu den genauen Bebauungsplänen, die in ihren Gemeinden nach Paragraph 13b aufgestellt wurden. Beide begründeten dies damit, dass bislang noch keine Urteilsbegründung vorliege und deshalb auch noch keine Einschätzung dazu getroffen werden könne, was das Urteil für die Gemeinden und Bauherren bedeuten könnte.

Der SÜDKURIER hakt nach

Der SÜDKURIER hat allerdings nochmal nachgehakt und weitere Auskünfte bekommen. Laut Bürgermeister Stefan Keil wurde in Orsingen-Nenzingen der Bebauungsplan „Im Eizen II“ nach Paragraph 13b aufgestellt. „Ich wollte die Bürgerinnen und Bürger, die ‚Im Eizen II‘ bauen oder gebaut haben, nicht unnötig verunsichern, da wir ja bisher überhaupt nicht wissen, ob und wenn ja es welche Auswirkungen hat“, sagt Keil und fügt hinzu: „Ich erinnere mich sehr gut, dass man als Bauherr schon genug Themen um die Ohren hat.“

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Ein Baugebiet und fünf Bauplätze betroffen

Laut Bürgermeister Alois Fritschi gibt es „ein Baugebiet in Heudorf und einen Stichweg mit fünf Bauplätzen in Honstetten“, die nach Paragraph 13b möglich gemacht wurden. Bei beiden sei das Bebauungsplanverfahren komplett abgeschlossen und beides sei seit über einem Jahr schon beschlossen. „Beides wird derzeit auch rechtlich geprüft. Im Bedarfsfall werden wir beide Bebauungsplanverfahren neu durchführen. Den naturschutzrechtlichen Ausgleich kann die Gemeinde mit eigenem ökologischem Ausgleich auf Wiesen der Gemeinde durchführen“, so Fritschi.