
Randalierer, Unruhestifter und Betrunkene. Mit diesen Personengruppen müssen sich die Mitglieder des Yachtclubs in Radolfzell immer häufiger auseinandersetzen. Schuld daran sollen die Grillstellen der öffentlich zugänglichen Liegewiese zwischen Yachthafen und Bootshaus sein. Diese locken scheinbar unerwünschtes Publikum an das Club-Gebäude. Die Vereinsvorsitzenden haben sich deshalb hilfesuchend mit einem Beschwerdebrief an die Stadt Radolfzell gewandt. Eine neue Grillplatzverordnung soll die Ruhestörungen und anderen Belästigungen eindämmen.
Gäste werden angepöbelt
Verschiedene Nutzergruppen, die zu später Stunde die Nachtruhe stören würden, seien ein Problem, welches immer wieder auf dem Gelände auftauchen würde. Hinzu komme, dass die Bitten um Ruhe mit Beleidigungen der Mitglieder und Gäste quittiert wurde. Außerdem klagen die Mitglieder über betrunkene, randalierende Personen, die ihre Übernachtungsgäste auf der Karl-Wolf-Straße angehen würden. Auch sei schon auf dem Gelände eingebrochen worden. Aus diesem Grund hätten die Verantwortlichen des Yachtclubs einen Zaun um das Gelände errichten lassen. Der Vorstand des Yachtclubs freue sich zwar über die steigende Attraktivität der Uferpromenade. "Aber Vereine, die seit mehr als 100 Jahren bestehen, sollten dadurch nicht beeinträchtigt werden", macht Vorsitzende Elke Maurer deutlich. Deshalb fordern die Mitglieder Unterstützung von der Stadtverwaltung.

An dieser Diskussion ist auch der Jugendgemeinderat (JGR) beteiligt, der die Einrichtung der Grillstellen auf der Liegewiese in Kooperation mit dem Präventionsrat initiiert hat. Sie machen von ihrem Mitspracherecht Gebrauch und haben eine offizielle Stellungnahme an OB Staab als Antwort auf das Beschwerdeschreiben des Yachtclubs verfasst. "Wir freuen uns, dass der Platz so gut angenommen wird, weshalb wir ihn gerne möglichst unverändert lassen möchten", sagt Pauline Meyer, Vorsitzende des Jugendgemeinderats. Dennoch findet sie die Beschwerden des Yachtclubs bedenklich.
Jugendgemeindrat will ihren Grillplatz behalten
Die rege Nutzung der Freizeitwiese würde laut Meyer verdeutlichen, dass es in Radolfzell einen Mehrbedarf an solchen öffentlichen Nutzungsflächen gebe. Da die vom Yachtclub berichtet Störungen von verschiedenen Nutzergruppen ausgehen, würde eine Einschränkung in den Augen des JGR auch viele andere Gruppen betreffen. Die Grillstelle sei ursprünglich als Rückzugsort für Jugendliche gedacht gewesen. "Heute ist sie symbolisch dafür, dass in Radolfzell mehr solcher Flächen gebraucht werden, an denen sich Menschen aller Generationen und Kulturen friedlich miteinander austauschen können", heißt es in dem Schreiben der Jugendräte.

Als Lösungsvorschlag für die Probleme des Yachtclubs betonen die Jugendräte, bei etwaigen Störungen sofort die Polizei einzuschalten. "Solche Personen lassen sich nicht durch eine Änderung der Grillordnung abschrecken", lautet das Fazit. Der örtliche Sicherheitsdienst solle zum Schutze aller das zu überwachende Gebiet auch auf das Gelände des Yachthafens ausdehnen.

Oberbürgermeister Martin Staab schlägt eine neue Grillplatzordnung vor, um die Probleme zu beheben und die Nutzung der gesamten Wiese in den Griff zu bekommen. Ziel sei ein erträgliches Miteinander aller Parteien. Da das Gelände vielfältig genutzt werde, sei es besonders wichtig, dass diese Nutzung auch geregelt wird. "Wir brauchen eine Regelung, die am Ende auch justiziabel ist", erklärt der Oberbürgermeister. Bestandteile der neuen Grillplatzordnung sollen beispielsweise sein, dass Grillen nach 22 Uhr untersagt ist und ab diesem Zeitpunkt die allgemein geltende Nachtruhe eingehalten werden muss. Dennoch plädiert Staab für Augenmaß bei der Umsetzung der neuen Regeln. "Niemanden stört das Grillen nach 22 Uhr in normaler Lautstärke. Aber den Spagat zu schaffen, zwischen dem was erträglich ist und was nicht, ist schwer. Daher braucht man eine klare Ordnung", sagt Staab.

In Zukunft solle die Einhaltung der Regeln auch durch einen kommunalen Ordnungsdienst überprüft werden. Bislang gab es dafür den Security Service. Dieser hat allerdings nur eine Überwachungsfunktion und kann bei Problemen nicht eingreifen. Dies kann nur die Polizei. Doch diese hätte die Mitglieder des Yachtclubs des öfteren vertröstet. "Es heißt, sie seien nicht zuständig oder haben gerade keine Personen frei", berichtet der stellvertretende Vorsitzende Ralf Welschinger. Einen kommunalen Ordnungsdienst, wie von OB Staab vorgeschlagen, würden die Yachtclub-Mitglieder aus diesem Grund begrüßen. Staab möchte die Einrichtung dieses Dienstes noch in diesem Jahr angehen.

Friedliche Besucher sollen durch den Dienst nicht abgeschreckt werden. "Wir brauchen die Regeln für die nicht-regelkonformen Personen", sagt Staab. Es seien zwar nur einzelne Störenfriede, aber diese würden alle Freizeitwiesenbesucher belästigen. "Nutzungskonflikte lassen sich leider nicht vermeiden", gibt der Oberbürgermeister zu. "Allerdings suchen wir einen Kompromiss der sowohl Jugendgemeinderat als auch Yachtclub berücksichtigt". Zur Entzerrung der Situation soll laut Staab auch der Grillplatz auf dem Herzenbadgelände beitragen. Dieser sei allerdings nicht ganz so bekannt.
Zum Ordnungsdienst:
Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) ist ein Sammelbegriff für den uniformierten Vollzugsdienst der Ordnungsbehörde. Meist ist der KOD organisatorisch beim Ordnungsamt der Kommune angesiedelt. Die Städte und Gemeinden führen den KOD ein, um gegen die zunehmenden Sicherheitsprobleme in der Umgebung vorzugehen. In Baden-Württemberg sind die Befugnisse des KOD sehr weitreichend. Gemäß § 80 des Polizeigesetzes hat der KOD die Stellung von Polizeibeamten. In diesem Sinne ist er als eine Art "Stadtpolizei" zu sehen. Der KOD übernimmt Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die bislang die Polizei der Länder wahrgenommen haben. In vielen Kommunen arbeitet der KOD auch eng mit der staatlichen Polizei zusammen.