Sind Verträge einmal unterschrieben, ist alles, was man davor wollte und geplant hatte, Schall und Rauch. Es gilt nur noch das im Vertrag festgehaltene Wort. In dieser Situation findet sich jetzt auch der Radolfzeller Gemeinderat wieder. Denn eigentlich, so erinnert sich zumindest Siegfried Lehmann, Fraktionssprecher der Freien Grünen Liste, hatte der Gemeinderat beschlossen, dass an der Mole ein gastronomischer Ganzjahresbetrieb laufen soll.

Keine vertraglichen Vorgaben zu Öffnungszeiten

Dies hätte auch so in dem 2018 unterschriebenen städtebaulichen Vertrag festgehalten werden sollen, der die Vereinbarung zwischen Stadt Radolfzell und Bodensee-Hafengesellschaft (BHG) als Besitzerin des Grundstücks und Investor für das Lokal regelt. Nur dass es diese vom Gemeinderat beschlossene Passage nie in den Vertrag geschafft hat, wie Lehmann nun auf Nachfrage von der Stadtverwaltung erfahren hatte. Über die vorgegebenen Öffnungszeiten des Betriebes stehe im Vertrag nichts. Das Restaurant an der Mole hat in dieser Saison erstmals eine dreimonatige Winterpause eingelegt. Es sei in Radolfzell in den ersten Wintermonaten sehr ruhig, erklärte Mole-Geschäftsführer Daniel Stütz im Februar die Beweggründe.

„Da bin ich echt sauer“, sagte Lehmann jetzt im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen. Als Gemeinderat habe man die Rahmenbedingungen für den Vertrag beschlossen, doch sei dieser Beschluss nicht in den Vertrag eingearbeitet worden. „Hat die Verwaltung das einfach weggelassen?“, fragte Lehmann.

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Keine Erklärung und keine Änderung

Erklärungen, wie es dazu gekommen sei, gab es für den FGL-Stadtrat allerdings keine. Dezernatsleiterin Angelique Augenstein äußerte zwar Verständnis für seine Fragen, doch diese Vertragsausarbeitung sei vor ihrer Zeit gewesen. Auch andere städtische Mitarbeiter seien noch nicht lang genug dabei, um Details zu kennen. Der Vertrag wurde damals von dem zu der Zeit amtierenden Oberbürgermeister Martin Staab unterschrieben. Am Vertrag ändern ließe sich jetzt allerdings auch nichts mehr, so Augenstein. Man könne höchstens mit dem Betreiber des Lokals das Gespräch suchen. Dieser nimmt den Betrieb zum 2. April wieder auf.

In dem städtebaulichen Vertrag ist unter anderem geregelt, dass es an dem Standort am Hafenbereich nur einen gastronomischen Betrieb geben darf. Deswegen ist an dieser Stelle auch keine Eisdiele möglich. Solch eine Eisdiele hatten zuletzt zahlreiche Einzelhändler der Innenstadt gefordert, um das Seeufer für Besucher attraktiver zu gestalten.