Die absolute Sperrzeit ist vorbei: Der Bodensee im Naturschutzbereich „Markelfinger Winkel und westlicher Gnadensee“ darf wieder genutzt werden. Das teilt das Regierungspräsidium Freiburg mit. Im Naturschutzgebiet, das im September 2023 ausgewiesen wurde, darf im Zeitraum zwischen 15. Oktober und 15. März nicht von Wasserfahrzeugen aller Art befahren werden. Auch jegliche weitere Nutzung ist laut Regierungspräsidium in dieser Zeit nicht erlaubt.

Damit sollen Wasservögel geschützt werden. Wie das Regierungspräsidium schon früher mitteilte, handelt es sich um das betroffene Gebiet nämlich um einen international bedeutsamen Brut- und Rastort für die Tiere.

Es gibt weiter Einschränkungen

Dass die absolute Sperrzeit nun vorbei ist, heißt aber nicht, dass für das Gebiet nun keine Einschränkungen mehr gelten. Das Regierungspräsidium weist in seiner Mitteilung weiter darauf hin, „dass nach der Schutzgebietsverordnung auch in der Zeit von 15. März bis 15. Oktober die mit Pfählen, Bojen und Schildern gekennzeichneten ufernahen Flachwasserbereiche nicht für die Schifffahrt oder sonstige Zwecke (zum Beispiel auch Baden) genutzt werden dürfen“.

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Denn in diesen Bereichen brüten und mausern Wasservögel, die besonders sensibel auf Störungen reagieren. Zudem dürfe das gesamte Naturschutzgebiet aus Rücksicht auf die Natur nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von zehn Stundenkilometern befahren werden.

Rücksicht auf die Natur

„Diese Regeln sind zum Schutz der Natur unerlässlich. Deshalb bitten wir die Bevölkerung dringend, sie einzuhalten“, wird Susanne Wolfer, die zuständige Betreuerin des Gebiets im Naturschutzreferat des Regierungspräsidiums, in der Mitteilung zitiert. Derzeit werde die Installation von Informationstafeln zu den gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie den Regeln im Naturschutzgebiet vorbereitet.

Weiterhin möglich sei die Nutzung des Naturschutzgebiets über die öffentlichen Seezugänge wie beispielsweise am Strandbad und Campingplatz Markelfingen sowie das Spazierengehen auf öffentlichen Wegen.