Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Novemberhilfe Unternehmen, Betriebe, Soloselbstständige, Vereine und Einrichtungen, die vom teilweisen Lockdown im November stark betroffen sind. Dies teilt die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung mit.
Wer das Geld in Anspruch nehmen kann
Es gibt drei Kategorien: direkt betroffene Unternehmen wie zum Beispiel Theater oder Konzerthäuser sowie indirekt betroffene Unternehmen, die 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt vom Lockdown betroffenen Unternehmen machen, und unmittelbar indirekt betroffene Unternehmen/Selbstständige, die 80 Prozent ihrer Umsätze mit indirekt betroffenen Unternehmen machen. Darüber hinaus wird die Überbrückungshilfe erweitert. Bei dieser Form der Unterstützung handelt es sich um unbürokratische und schnelle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, so die Mitteilung
Die aktuelle Überbrückungshilfe II läuft noch bis zum 31. Dezember. Sie soll dann als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und ausgebaut werden. Weitere Verbesserungen, wie zum Beispiel die Anhebung der maximalen Betriebskostenerstattung von 50.000 Euro auf 100.000 Euro sind dabei vorgesehen.
Hilfe für Solo-Selbstständige
Die geplante Überbrückungshilfe III enthält zudem eine Neustarthilfe explizit für Solo-Selbstständige: Zusätzlich zur Erstattung von Fixkosten können Solo-Selbständige eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro beantragen, erklärt die Pressemitteilung weiter. Diese Unterstützungsmaßnahme richtet sich vor allem an Solo-Selbstständige, die nur geringe Fixkosten haben, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche verzeichnen. Die Höhe der Neustarthilfe beträgt 25 Prozent des Vergleichsumsatzes 2019, maximal aber 5000 Euro.
Der einmalige Betriebskostenzuschuss wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und als Voraussetzung gilt, dass das Einkommen im Referenzzeitraum zu mindestens 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit erzielt wurde. Die Höhe der Betriebskostenpauschale richtet sich nach dem Umsatz und dem Verlust gegenüber dem Referenzzeitraum.