Frau Laule, wo und wann darf ich auf der Gemarkung Radolfzell schwimmen – also ins Wasser gehen?

Aktuell nirgends.

Was ist der Corona-Verordung, was den Bestimmungen der Stadt geschuldet?

Das ist der Corona-Verordnung des Landes geschuldet. Die Bäder sind durch die Landesregierung weiterhin bis mindestens Anfang Juni geschlossen. Sie will Anfang Juni entscheiden, wann und unter welchen Maßgaben die Bäder geöffnet werden dürfen.

Bürgermeisterin Monika Laule
Bürgermeisterin Monika Laule | Bild: Kuhnle&Knoedler

Wie wird das Badeverbot begründet?

Das Risiko der Virusübertragung soll reduziert werden. Deshalb sind die Bäder und ihre Gemeinschaftseinrichtungen wie Toi­letten Umkleiden, Duschen laut Corona-Verordnung geschlossen zu halten.

Es gibt keine Ausnahmen für Einzelschwimmer im Mindelsee, Güttinger See oder Böhringer See?

Nein.

Wie verhält es sich an der Liegewiese unterhalb der Konzertmuschel oder der Mole – darf man dort ins Wasser?

Auch dort nicht. Dort, wo wir Baden erlauben, muss eine Badeaufsicht gestellt werden. Daher ist im Normalfall – ohne Krise und Schließungen per Landesverordnung – das Baden im See nur in unseren Bädern Seebad und Strandbad erlaubt und ansonsten überall verboten. Eine Ausnahme ist die Badestelle am Steg vom Mindelsee. Hier ist in normalen Zeiten das Baden auf eigene Gefahr möglich. Im Herzenbad besteht das Badeverbot unabhängig von Corona.

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Mit welchen Bußgeldern muss man rechnen, wenn man beim Schwimmen erwischt wird?

In Radolfzell gibt es dafür keinen Bußgeldtatbestand.

Sonnenbaden mit Abstand ist erlaubt?

Ja. Dazu hat die Stadt Radolfzell die Liegewiesen im Uferbereich seit 21. Mai dafür zugänglich gemacht. Das funktioniert nach unseren Erkenntnissen recht gut, die Abstandsvorschriften werden eingehalten.

Wann rechnen Sie mit einer Lockerung des Schwimmverbots in den Bädern?

Wahrscheinlich im Juni. Für die Bäder-Thematik soll eine Spezialverordnung nach Pfingsten erlassen werden. Es ist mit hohen Infektionsschutzanforderungen zu rechnen, die manche Bäder wahrscheinlich nicht erfüllen können.