In der jüngsten Ortschaftsratsitzung von Liggeringen stand einmal mehr die Sanierung der Litzelhardthalle auf der Tagesordnung. Dennoch stellte sich zum Leidwesen der Ortschaftsräte keine nennenswerte Zahl von interessierten Bürgern auf der Versammlung ein.

Als wenn sie es geahnt hätten: Denn Ortsvorsteher Hermann Leiz konnte bei der Vorstellung des Vorentwurfs zur energetischen Sanierung der Litzelhardthalle keine neuen Pläne präsentieren. Das beauftragte Planungsbüro konnte die Änderungsvorschläge aufgrund von Betriebsferien noch nicht einarbeiten.

Synergieeffekte für optimalen Hallenbetrieb

Stattdessen wurden dem Ortschaftsrat in einem Vortrag von Ortsvorsteher Hermann Leiz die Änderungswünsche des Projektteams erläutert. Dieses besteht aus Vertretern der Liggeringer Vereine, dem Ortsvorsteher und einem Mitglied des Ortschaftsrates. Fast alle Mitglieder des Projektteams sind Baufachleute, die sich sehr intensiv mit den Vorplanungsentwürfen auseinandergesetzt haben.

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Wichtig ist dem beratendem Gremium vor Ort, dem Gebäudemanagement der Stadtverwaltung und den planenden Architekten von Solarsystemhaus gute Impulse für die Planung zu geben, um neben der energetischen Sanierung der Litzelhardthalle auch Synergieeffekte für einen optimalen künftigen Hallen- und Sportbetrieb zu erreichen.

Entwurfsplanung bringt hoffentlich genaue Kostenberechnung

Geplant ist unter anderem, dass die Toiletten-Anlagen erweitert und erneuert werden. Diese sollen möglichst im Erdgeschoss ihren Platz finden. Neben der Umplanung der Küche mit Getränkeausschank sind dem Projektteam ein Bühnenanbau wichtig, der wiederum zu großen Vorteilen bei kulturellen Veranstaltungen wie Konzerten und Fasnacht führen könnte.

Ferner sind die Sanitär- und Lüftungsanlagenvöllig veraltet und zum größten Teil überhaupt nicht mehr funktionsfähig, weil in über 40 Jahren kaum Instandsetzungen stattgefunden haben. Bei Starkregen bilden sich Wasserlachen in der Halle. Mit der nächsten Entwurfsplanung erhofft man sich zudem genaue Kostenberechnungen, um dem Gemeinderat eine präzise Entscheidungsgrundlage geben zu können.