Eine 23-jährige Frau musste sich kürzlich wegen eines kuriosen Diebstahls vor dem Radolfzeller Amtsgericht verantworten. Der jungen Mutter wurde vorgeworfen, Ende Februar dieses Jahres einen von Kindern gebastelten Schmetterling aus Holz von einem Kreisverkehr in Radolfzell entwendet zu haben – der Wert: 50 Euro. Da die 23-Jährige gegen den ursprünglichen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kam der Fall vor Gericht.
Doch was war überhaupt geschehen? Die Angeklagte sei mit ihrer Tochter und einer Freundin im Auto unterwegs gewesen, schilderte die junge Mutter vor Gericht. Kurz vor dem Kreisverkehr sei ihre Tochter dann auf den Schmetterling aufmerksam geworden und habe darüber gesprochen, wie schön sie ihn finde.
Kuriose Erklärung für Diebstahl
Daraufhin habe ihre Beifahrerin sie gebeten, das Auto anzuhalten. Sie sei dann auf einen Parkplatz gefahren, woraufhin ihre Freundin ausgestiegen sei. „Ich habe mir da nichts dabei gedacht“, erklärte sie. Sie habe nicht gewusst, was ihre Freundin vorhabe. Dann sei ihre Freundin plötzlich mit dem Schmetterling zurück zum Auto gekommen. Verwundert habe sie diese gefragt, was sie damit vorhabe. Die Antwort der Freundin: Sie wolle mit der Tochter der Angeklagten den Schmetterling nachbasteln. Danach würde sie ihn wieder zurückbringen. Doch nichts davon geschah in den darauffolgenden Tagen.
Auf die Nachfrage der Richterin, warum sie keine Einwände dagegen erhoben habe, erklärte die 23-Jährige: „Verstehen sie mich nicht falsch, klar ist das nicht in Ordnung“ – aber im ersten Moment sei das für sie ein schöner Gedanke gewesen.
Mitgehangen, mitgefangen
Nachdem der Schmetterling für einige Tage im Auto gelegen habe, habe sie ihn zu sich in die Wohnung geholt – bis irgendwann die Polizei unangekündigt bei ihr aufgetaucht sei und die Herausgabe des Schmetterlings gefordert habe. Ein Passant hatte den Diebstahl beobachtet und das Fahrzeug der Angeklagten gesehen. Dadurch konnte die Polizei die Angeklagte ausfindig machen.
Richterin Ulrike Steiner erklärte der Angeklagten ihre Sicht auf die rechtliche Lage: Zwar habe die Freundin den Schmetterling vom Kreisverkehr entwendet, doch „allerspätestens, wenn Sie den Schmetterling aus dem Auto zu sich in die Wohnung nehmen, sind Sie auch mit dabei“.
Die 23-Jährige fühlte sich jedoch unfair behandelt: Während das Verfahren gegen ihre Freundin eingestellt worden sei, ginge ihres weiter. Sie habe den Eindruck, dass die ganze Schuld nun auf sie übergehe und das störe sie.
Daraufhin erklärten ihr die Richterin und die Staatsanwältin der Angeklagten, dass das Verfahren ihrer Freundin eingestellt worden sei, da diese keine Vorstrafen habe – sie jedoch schon. „Es macht einen großen Unterschied, ob so etwas zum ersten Mal vorkommt oder nicht“, erklärte Richterin Steiner.
Angeklagte überlegt, Geldstrafe abzusitzen
Die Richterin legte der 23-jährigen Angeklagten nahe, sich das mit dem Einspruch gegen den Strafbefehl noch einmal zu überlegen. Falls die Verhandlung fortgeführt werde und es zu einer Verurteilung komme, könne es teurer für sie werden.
Bevor die Angeklagte jedoch eine Entscheidung darüber traf, wollte die junge Mutter von der Richterin wissen, ob sie die Geldstrafe auch absitzen könne. „Ob das das ist, was Sie erleben wollen – ich würde mir das gut überlegen“, erklärte die Richterin. Sie könne die Geldstrafe auch in Raten abbezahlen. „Aber wenn Sie wirklich wollen, können sie die Strafe auch absitzen.“ Das könne sie sich noch überlegen und erstmal die Rechnung der Staatsanwaltschaft abwarten.
Schlussendlich zog die Angeklagte ihren Einspruch zurück und akzeptierte den ursprünglichen Strafbefehl samt Geldstrafe. Die Höhe der Geldstrafe wurde im Gericht nicht thematisiert. Auf Nachfrage erklärte die Staatsanwaltschaft Konstanz, dass der ursprüngliche Strafbefehl eine Geldstrafe von acht Tagessätzen enthielt. Zur Höhe der Tagessätze wollte die Staatsanwaltschaft jedoch keine Angaben machen.