Auch ohne selbst etwas gestohlen zu haben, kann man vor Gericht landen. Diese Erfahrung musste ein 30-Jähriger aus Radolfzell machen, der sich wegen Beihilfe zum Diebstahl vor dem Amtsgericht verantworten musste. Während ein anderer Angeklagte für den räuberischen Diebstahl in einem Supermarkt – es folgte noch ein Handgemenge mit dem Ladendetektiv – gerade stehen muss, ist der 30-Jährige zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden, weil er während der Tat Schmiere stand.
Die Version des Angeklagten klang etwas anders. Er sagte aus, er habe am Bahnhof in Radolfzell einen Bekannten getroffen. Der 30-Jährige habe ein Lebensmittelgeschäft in der Innenstadt aufsuchen wollen und sein Bekannter habe sich spontan angeschlossen. Im Laden hätten sich beide getrennt. Er selbst habe nur zwei Pizzen und eine Flasche Wasser gekauft, diese bezahlt und an den Kassen auf seine Begleitung gewartet. Dort sei er dann von dem Ladendetektiv angesprochen worden.
Er selbst habe mit den Diebstählen nichts zu tun, versicherte er nun vor Gericht. Er habe nicht gesehen, was sein Bekannter tat, und er wundere sich über all das.
Zwei Männer sollen zusammengearbeitet haben
Ganz so simpel sei es dann doch nicht gewesen, wie sich mit der Aussage des Ladendetektivs herausstellte. Dieser berichtete davon, dass ihm beide Männer aufgefallen waren, weil sie gemeinsam den Laden betreten hatten, sich dann aber trennten und in paralell verlaufenden Gängen durch das Geschäft schritten. Dabei hätten beide immer wieder Blickkontakt aufgenommen.
An dem Wühltisch mit der Angebotsware habe sich dann der andere an ein paar Trainingsanzügen zu schaffen gemacht und die Preisetikette abgemacht. Der 30-Jährige soll währenddessen versucht haben, diese Tätigkeit mit seinem Körper vor Blicken zu verbergen.
Waren im Wert von 200 Euro
Genauso seien sie mit zwei Armbanduhren verfahren. Während der eine die Uhren aus ihrer Verpackung genommen hatte, soll der andere Ausschau gehalten haben, ob sie jemand beobachtet. Die gestohlenen Waren haben einen Gesamtwert von rund 200 Euro und bestehen aus vier Trainingsanzügen, einer Trainingsjacke und zwei günstigen Armbanduhren.
Eine ebenfalls als Zeugin geladene Polizistin, die von der Festnahme der beiden Männer berichten konnte, bestätigte die Aussage des Detektivs. Dies sei auch seine Schilderung kurz nach der Tat gewesen. Er habe von einer klaren Arbeitsteilung beim Diebstahl berichtet, die auf eine vorherige Absprache hindeutete.
Dass der 30-Jährige keine Ahnung hatte, warum er jetzt vor Gericht stand, konnte die 28 Jahre alte Kriminalbeamtin ebenfalls widerlegen: Er sei deutlich über die ihm vorgeworfenen Taten belehrt worden. Auch in seiner Muttersprache, die nicht Deutsch ist. Die Polizei habe mittlerweile Belehrungsformulare in allen Sprachen, erklärte sie. Solch eins habe er bekommen.
Angeklagter hält an seiner Version fest
Richterin Ulrike Steiner wollte kurz vor dem Plädoyer dem Mann noch einmal die Chance geben, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen. „Ein Strafbefehl wird günstiger, gibt es erst einmal ein Urteil ist das meist teurer“, erklärte die vorsitzende Richterin. Doch der 30-Jährige blieb dabei, er habe nichts getan. Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von insgesamt 450 Euro. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft, aber er zeige auch keine Reue, so ihre Bewertung.
Richterin Steiner erhöhte das Strafmaß auf 600 Euro. Dass der Angeklagte keine Reue zeigte, sei aber nicht der Grund für die höhere Strafe gewesen. „Er hat es auch nicht zugegeben, dass er es war. Also wäre es ziemlich inkonsequent, Reue zu zeigen“, so Steiner. Dennoch sei sie der Meinung, die höhere Geldstrafe sei angemessen.