Das hätte übel ausgehen können! Wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr am Bahnhof Reichenau wird gegen einen Mann ermittelt, der offenbar froh sein kann, noch am Leben zu sein. Wie die Bundespolizeiinspektion Konstanz in einer Pressemitteilung schreibt, habe der Mann am Dienstag, 3. Juni, gegen 11.15 Uhr den Triebfahrzeugführer eines Seehas‘ dazu gezwungen, eine Schnellbremsung einzuleiten.

Trotz geschlossener Schranke und Lichtsignal sei er über die Gleise am Haltepunkt Reichenau gegangen, dabei raste schon der Zug auf dem Weg von Singen nach Konstanz heran. Der Triebfahrzeugführer erkannte die Gefahr und versuchte umgehend, den Zug zum Halten zu bringen.

Der Mann konnte noch rechtzeitig die Gleise verlassen. Hinzugerufene Bundespolizisten stellten kurz nach dem Vorfall durch einen Zeugenhinweis im unmittelbaren Umfeld eine tatverdächtige Person fest. Ob es sich tatsächlich um den Verursacher der Aufregung handelt, ist nun Gegenstand der Ermittlungen. Aufgrund des Vorfalls war die zweigleisige Strecke ab 11.30 Uhr für etwa eine halbe Stunde gesperrt.

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Vorsicht! Züge nähern sich nahezu lautlos

Immer wieder warnt die Bundespolizei davor, geschlossene Halbschranken zu ignorieren, und immer wieder müssen Lokführer zwischen Singen und Konstanz feststellen, dass manche Verkehrsteilnehmer die Gefahren, die von herannahenden Zügen ausgehen, unterschätzen. Die Pressestelle erklärt: „Regionalzüge verkehren in diesem Streckenabschnitt mit Geschwindigkeiten von bis zu 140 Kilometern pro Stunde.“ Daher sei es lebensgefährlich, sich im Gleisbereich aufzuhalten.

Gehen die Halbschranken herunter, handelt es sich im Normalfall nur noch um wenige Sekunden, bis der Zug den Bahnübergang erreicht. „Züge nähern sich nahezu lautlos, haben lange Bremswege und können nicht ausweichen“, so die Bundespolizei.

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Im August 2022 passierte ein Paar trotz geschlossener Schranken in Konstanz den Bahnübergang am Wollmatinger Bahnhof. Hier in diesem Fall musste ein Seehas notbremsen. Im Juli 2023 umfuhr ein Radfahrer in Konstanz-Petershausen die Bahnschranken, die sich gesenkt hatten, weil ein Zug nahte. Es kam zum tödlichen Zusammenstoß mit dem heranfahrenden Zug der SBB. Mehrere Menschen, die wie vorgeschrieben an der Schranke gewartet hatten, mussten den schrecklichen Unfall damals mit ansehen.

Im November 2023 ließ ein Mann sein Auto auf den Gleisen stehen. Eine Schwarzwaldbahn konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Während niemand verletzt wurde, entstand ein Schaden von 375.000 Euro. Der Autofahrer wurde wegen fahrlässigen, gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt.

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Welche Strafen drohen in diesen Fällen?

Das Fehlverhalten, das im schlimmsten Fall das Leben kosten kann, wird nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit Gefängnis geahndet. Laut Straßenverkehrsordnung „können beim Kreuzen eines Bahnübergangs trotz geschlossener Schranke für Fußgänger und Radfahrer bis zu 350 Euro und für Kraftfahrer bis zu 700 Euro Bußgeld sowie zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot drohen“. Wer wegen des Paragrafen 315 des Strafgesetzbuchs (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr) verurteilt wird, der kann sogar mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.