Die AfD im Landkreis Konstanz hat zuletzt durch heftige Unstimmigkeiten im Kreisvorstand von sich reden gemacht. Doch auf lokaler Ebene geht es offenbar nicht harmonischer zu. Darauf lässt eine Stellungnahme schließen, die Thorsten Otterbach nach dem Vorstandswechsel im Ortsverband Ende Juli auf Anfrage abgab. Er und Axel Politz wurden bei Gründung des Ortsverbandes Höri-Rielasingen-Worblingen vor etwa einem Jahr zu dessen Sprechern gewählt.
Am Mittwoch, 31. Juli, habe es eine Neuwahl des Vorstands gegeben, teilte die AfD nach dem Termin in einer Pressemeldung mit, die von den beiden dabei gewählten Sprechern Thomas Engelmann und Norbert Tobian unterzeichnet wurde. Laut der Mitteilung sind auch noch drei Beisitzer Teil des Vorstands.
Landesschiedsgericht ist eingeschaltet
So weit, so normal. Doch dieser Personalwechsel ist offenbar heftig umstritten. Laut Otterbachs Stellungnahme haben er und Politz das Landesschiedsgericht der Partei eingeschaltet. Ihr Argument: Die Mitgliederversammlung Ende Juli habe gegen die Satzung der Partei und daher auch gegen das Parteiengesetz verstoßen. Daher seien er und Politz auch nicht bei der Versammlung im Juli gewesen.
Dem hält der neu gewählte zweite Sprecher Norbert Tobian entgegen, dass mehr als ein Drittel der Mitglieder die Neuwahl des Vorstands beantragt hätten. Alle Mitglieder des Gebietsverbands seien eingeladen gewesen, auch Otterbach. Tobian betont, die Wahl sei demokratisch und nach der Satzung der AfD Rielasingen-Worblingen-Höri abgelaufen.
Das sieht Otterbach anders. Denn auch bei einem Mitgliederbegehren muss laut Satzung des Ortsverbands der Vorstand einladen. Das sei unterblieben, so Otterbach. Engelmann, zuvor Beisitzer im Ortsverband, habe allein eingeladen, ohne den restlichen Vorstand zu informieren.
Existiert der Verband überhaupt?
In der Pressemitteilung wird der Verband zudem als „Gebietsverband Rielasingen-Worblingen-Höri“ bezeichnet, nicht als „Ortsverband Höri-Rielasingen-Worblingen“. Tobian schreibt dazu, die Umbenennung hätte schon früher erfolgen müssen, es sei nur übersehen worden. Denn es handle sich nicht nur um einen Ort, sondern um ein Gebiet. Ein solcher Verband existiere nicht, erklärt hingegen Otterbach.
Bis zur Stellungnahme des Schiedsgerichts würden er und Politz sich aus diesen Gründen weiterhin als Sprecher verstehen, denn bei der Gründungsversammlung am 25. Juli 2023 seien sie für zwei Jahre gewählt und nun auch nicht abgewählt worden.
Warum nach nur einem Jahr eine neue Spitze für den Ortsverband gewählt wurde, diese Frage lässt Tobian unbeantwortet: „Interne Angelegenheiten werden intern gelöst und nicht veröffentlicht.“ Otterbach wird deutlicher. Gegen ihn laufe ein in seinen Augen ungerechtfertigtes Parteiausschlussverfahren, gegen das er sich ebenfalls vor dem Landesschiedsgericht wehre, sagt er auf Anfrage. Außerdem gebe es den Vorwurf von Alleingängen, den er allerdings ebenfalls zurückweist. Und als weiteren Grund dafür, dass er weichen soll, vermutet er, dass er einen offeneren Umgang der AfD mit der Presse wolle.