Vor gut einem Jahr hatte die Gemeinde aufgrund der von Kommunen zu beachtenden EU-Vorgaben Richtlinien zur Bauplatzvergabe aufgestellt. Die ersten Grundstücke im begehrten Neubaugebiet Spitzäcker wurden bereits nach dem neuen Verfahren vergeben. Die Auswahl fand nach Sozial- und Ortsbezugskriterien statt.
So konnten etwa für die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, Behinderung oder Pflegegrad des Antragsstellers oder einer im Haushalt lebenden Person Punkte gesammelt werden. Neben Vermögen und Einkommen wurden die Bewerber auch nach Ortsbezugskriterien beurteilt (Erstwohnsitz, Arbeitsplatz, Ehrenamt in Mühlhausen-Ehingen). In dieser Woche beginnt die Bewerbungsrunde für die nächsten vier Bauplätze. Zuvor wurden aber die Richtlinien erneut beraten.
Für längere Abwesenheiten werden Abzüge fällig
Hintergrund ist die in der ersten Vergaberunde gewonnene Erkenntnis, dass junge, einheimische kinderlose Paare nur geringe Chancen auf eine Bauplatzzuteilung haben. Die Richtlinien wurden nun modifiziert: Zum einen soll die Wohnsitzdauer erst ab dem 12. Lebensjahr gewertet werden. „Dann bestünde auf alle Fälle die Möglichkeit, bis zum Ende der Schul- oder Lehrzeit noch die volle Punktzahl (5 Punkte) durch den Hauptwohnsitz in der Gemeinde erreichen zu können“, heißt es in der Vorlage.
Des Weiteren werden Abzüge für längere Abwesenheiten (ab zehn Jahren) fällig. Abzüge für Bewerber mit Wohneigentum gibt es auch künftig. Allerdings wurde die zulässige Wohnfläche auf 100 Quadratmeter erhöht. Punkte verliert auch, wer entsprechendes Grundeigentum (bebaut oder unbebaut) in der Verwandtschaft (in gerader Linie) hat. Wer seine Wohnung oder Grundstücke nicht selbst bewohnen kann, verliert keine Punkte. Schließlich beschloss der Gemeinderat auch die Erhöhung des Verkaufspreises von 195 auf 205 Euro. Damit soll nach Angaben der Verwaltung der eigene Kaufkraftverlust durch den Inflationsausgleich (5 Prozent) ausgeglichen werden.