In der Nacht zum Samstag, 27. April, wird es wieder ein bisschen ernster für die Kandidaten, die in den Singener Gemeinderat wollen: Denn dann dürfen die politischen Gruppierungen, die am Sonntag, 9. Juni, um die 32 Plätze im Gremium konkurrieren, ihre Plakate an den Laternenmasten in der Kernstadt und den Ortsteilen aufhängen.

Dann geht es für erfahrene und weniger erfahrene Plakateaufhängkolonnen ums Ganze: Wer sichert sich in der Nacht die begehrtesten Laternenmasten? Wer schafft die größte Präsenz für seine Gruppe – ob gefühlt oder in totalen Zahlen an Wahlplakaten? Und wer darf sich nachher wegen seines Beitrags zum Wahlerfolg auf die Schulter klopfen? Um all das wird es gehen, am Samstag ab 0 Uhr in und um Singen.

Die Singener Regelung orientiert sich an einer Empfehlung des baden-württembergischen Innenministeriums, wie der Singener Ordnungsamtsleiter Markus Berger erklärt. Die Kommunen sollten demnach sechs Wochen Wahlkampffrist einräumen, sagt er. In Singen ist das sogar höchstoffiziell in der Sondernutzungssatzung geregelt, schließlich ist die Nutzung von Laternenmasten als Halter für Wahlplakate nicht gerade alltäglich.

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Laut der Satzung können die zu einer Wahl zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber Erlaubnisse für das Plakatieren bekommen. Der Zeitraum beginnt 43 Tage vor dem Wahltag, wobei der Wahltag nicht mitgezählt wird – das ergibt immer einen Samstag. Gebühren fallen nicht an. Und bis eine Woche nach dem Wahltag müssen die Plakate auch wieder weg sein. An Singener Laternenmasten könnte es dabei richtig voll werden. Denn für jeden Wahlvorschlag, also für jede Liste, sind 250 Plakate zulässig – und für die Europawahl kommt dieselbe Zahl dazu, sofern eine Gruppierung bei beiden Wahlen antritt.

In Radolfzell gehen die Uhren anders

Und das wird überall im Landkreis so gemacht? Nein, in Radolfzell gehen die Uhren anders. Wer aufmerksam in der Region unterwegs ist, hat es gesehen: In der Nachbarstadt und ihren Ortsteilen hängen die Wahlplakate schon längst.

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Was steckt dahinter, dass die Radolfzeller schon viel früher auf die bevorstehende Wahl eingestimmt werden? Jede Kommune kann die Frist für die Aufhängung von Wahlplakaten selbst regeln. Und in Radolfzell ist man damit anscheinend sehr viel lockerer unterwegs: „Die Plakatierung zu den Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen sowie zur Europawahl im öffentlichen Verkehrsraum ist mit Zulassung der jeweiligen Wahlvorschläge, damit seit 09.04.2024, zulässig“, heißt es auf der städtischen Internetseite lapidar. Eine Genehmigungspflicht gebe es nicht, aber eine Mitteilung an die Stadtverwaltung müsse her. Dann erst gebe es „allgemeine Plakatierungshinweise, die zu beachten sind“. Fast ein bisschen arg schnörkellos, diese Regelung. Ob das für eine höhere Wahlbeteiligung sorgt? Am Sonntag, 9. Juni, wissen wir mehr.