Was darf eine soziale Einrichtung? Auf diese Frage lässt sich der Streit um das neue Gewächshaus bei Wahlwies bringen. Die Gärtnerei des Pestalozzi Kinder- und Jugenddorfs will, landwirtschaftlich privilegiert, ans Flussufer bauen, Kritiker fordern einen anderen Standort. Im Allgemeinen ergibt die landwirtschaftliche Privilegierung Sinn, ohne sie besteht die Gefahr, dass sich Bauvorhaben endlos verzögern.
Die Gärtnerei des Kinderdorfs ist allerdings kein x-beliebiger Betrieb. Sie gehört zu einer überregional bekannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Diese hat mit ihren mehreren hundert Mitarbeitern Gewicht im Dorf. Mit diesem Gewicht sorgsam umzugehen, ist das Gebot der Stunde – auch als Vorbild für die Kinder und Jugendlichen. Fühlt sich die Dorfgemeinschaft überfahren, sorgt das für Flurschäden, wie man sie gerade erlebt.
Keine Frage: Viel von dem Frust, der nun zutage tritt, geht auf die Vergangenheit zurück, in der das Dorf immer wieder vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Wenn nun Baurecht besteht, so darf die Gärtnerei selbstverständlich bauen. Ob es klug ist, dieses Recht durchzusetzen, ist eine andere Frage. Ein Zeichen des Kompromisses wäre gut für das Zusammenleben.