Nun steht es fest: Marcel K. wird für 15 Jahre ins Gefängnis müssen. Wie sein Anwalt Henning Stutz am Mittwoch mitteilt, werden er und sein Mandant gegen das Mordurteil im Fall Sabrina P. nicht in Revision gehen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Am Dienstag, 22. Oktober, hatte die Kammer um den vorsitzenden Richter Joachim Dospil am Landgericht Konstanz den angeklagten Marcel K. wegen des Mordes an seiner damaligen Freundin Sabrina P. aus niedrigen Beweggründen sowie aus Heimtücke für schuldig befunden. Marcel K. hatte zuvor gestanden, sie im Januar 2023 in ihrer Wohnung gewürgt und erdrosselt und ihre Leiche anschließend vom Balkon ins Gebüsch geworfen zu haben.

In einem ersten Prozess am Landgericht Konstanz war Marcel K. noch wegen Totschlags verurteilt worden. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision eingelegt, der der BGH stattgegeben hatte.

Anwalt: „Keine Chance, etwas zu ändern“

Henning Stutz erklärte, man habe sich nach dem Urteil einige Zeit zur Beratung gelassen. Schnell sei jedoch für ihn und seinen Mandanten klar gewesen, dass sie nicht in Revision gehen werden. „Mein Mandant hat gestanden und klargemacht, die Verantwortung für seine Tat zu übernehmen“, erklärt Stutz. Deshalb habe man schon nach dem ersten Prozess keine Revision eingelegt, um die Haftstrafe dadurch eventuell reduzieren zu können.

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Zudem sei das Mordurteil für ihn keine große Überraschung gewesen nach der Begründung des BHG im Revisionsurteil. Dieser Begründung sei das Landgericht nun gefolgt. „Vielleicht hätte man mit einer erneuten Revision gegen eines der beiden Mordmerkmale erfolgreich sein können, aber insgesamt gibt es keine Chance, wirklich etwas zu ändern“, erklärt Stutz weiter.

In den vergangenen Tagen nach dem Urteil habe er sich darüber auch mit Staatsanwaltschaft und Nebenklage abgestimmt, sodass das Urteil in jedem Fall Bestand hat, führte Stutz weiter aus.

Marcel K. möchte Haftzeit für Ausbildung nutzen

Die Verurteilung zu einer lebenslänglichen Haftstrafe, also 15 Jahren Gefängnis, ist damit rechtskräftig. Allerdings werden Marcel K. die rund zwei Jahre in Untersuchungshaft angerechnet, sodass er voraussichtlich nur noch weitere 13 Jahren in Haft verbringen wird. Sein Mandant wolle nun „nicht mehr zurückschauen, sondern nach vorne blicken“ und die Zeit im Gefängnis für eine Ausbildung nutzen, sagte Stutz abschließend.

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