Heftige Beleidigungen, Biss- und Kopfstoßversuche sowie ein Griff in Richtung Waffe: Diese Taten warf die Staatsanwaltschaft einem 31-jährigen Mann vor, der jüngst vor dem Amtsgericht Stockach wegen des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte angeklagt war.

Konkret hieß es in der Anklageschrift, der Mann habe an einem Novemberabend vergangenen Jahres vor einem Haus in Stockach randaliert und dort auch jemanden verletzt. Nachdem die herbeigerufene Polizei ihm einen Platzverweis erteilt hatte, habe er das Gelände zunächst verlassen und sich beruhigt.

Arzt hatte laut Polizistin Angst vor dem Angeklagten

Wenig später erfolgte allerdings ein erneuter Notruf, der 31-Jährige sei wieder am Tatort. Die Beamten rückten abermals aus, um den Mann nun in Gewahrsam zu nehmen. Doch diesmal leistete er Widerstand. Schon der Weg zum Streifenwagen sei schwierig gewesen, schilderten zwei Polizisten vor Gericht. Dort angekommen, habe der Angeklagte in Dauerschleife nach seinem Anwalt verlangt, ohne aber dessen Namen oder Telefonnummer nennen zu können.

In der Folge sei der Angeklagte extrem aggressiv geworden, habe die beiden Polizisten mehrfach heftig beleidigt. Ein Arzt im Stockacher Krankenhaus, wo die Gewahrsamsfähigkeit des Mannes festgestellten werden sollte, habe sogar Angst vor diesem gehabt, weshalb die Maßnahme nicht möglich war.

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Alkoholwert von 2,52 Promille

Stattdessen ging es in Richtung des Zentrums für Psychiatrie auf die Reichenau. Auf der Fahrt dorthin versuchte der Angeklagte laut Schilderungen der Polizisten, nach der Fahrerin zu greifen, an die Waffe des zweiten Polizisten zu gelangen und diesen per Kopfstoß und Bisse zu verletzen. Allerdings sei es beim Versuch geblieben. „Der Angeklagte war zu gut fixiert, seine Versuche waren hoffnungslos“, sagte ein Polizist vor Gericht aus. Zudem habe der 31-Jährige in seinem Zustand keine Chance gehabt, ihn zu verletzen. Denn ein Atemalkoholtest ergab später einen Wert von 1,26 Milligramm pro Liter, also etwa 2,52 Promille.

Passend dazu bestätigte auch der Angeklagte, der sich bei beiden Beamten aufrichtig entschuldigte, seine letzte Erinnerung vom Tatabend sei, wie er mit seinem Bekannten hochprozentigen Alkohol getrunken habe, um sich von privaten Problemen abzulenken.

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Angeklagter beginnt Suchttherapie

Neben seinem hohen Alkoholwert und den Relativierungen der Angriffsversuche durch den Polizisten vor Gericht half dem Angeklagten zudem seine gelobte Besserung. So konnte er für alle Beteiligten glaubhaft versichern, dass die Ursache der Tat der Alkohol gewesen sei. Seit einigen Jahren sei er abhängig, der Vorfall sowie die Trennung von seiner Frau hätten aber nun zu einem Umdenken geführt. Er habe bereits freiwillig eine Suchttherapie begonnen, die er künftig ausweiten wolle, um sich zu bessern.

Richterin Rebecca Jenike verurteilte den Angeklagten am Ende zu 100 Tagessätzen, die wegen seiner finanziellen Probleme bei nur jeweils 30 Euro liegen – insgesamt also 3000 Euro Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 140 Tagessätze zu je 40 Euro gefordert, Verteidigerin Nanni Herrmann 80 Tagessätze zu je 20 Euro.