Ein Vorfall, der sich Ende September 2023 während eines Barabends in Stockach ereignet hatte, stand kürzlich im Mittelpunkt einer Verhandlung am Amtsgericht Stockach, die mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten endete. Die Verhandlung bot Einblicke in einen Abend, der zunächst als geselliges Beisammensein begonnen hatte, aber bald in Gewalt umschlagen war.

Die Stimmung sei außer Kontrolle geraten, als ein Streit zwischen dem Angeklagten und anderen anwesenden Gästen eskaliert sei. Die Staatsanwaltschaft legte dem Mann zur Last, einen schweren Aschenbecher auf einen der Geschädigten geworfen und somit eine versuchte gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.

Das Amtsgericht Stockach. Der Gerichtssaal ist hinter den Rundbogenfenstern an der Ecke.
Das Amtsgericht Stockach. Der Gerichtssaal ist hinter den Rundbogenfenstern an der Ecke. | Bild: Löffler, Ramona

Verfolgung der Straftat auch ohne Anzeige

Obwohl keine der beteiligten Parteien eine offizielle Strafanzeige erstattet hatte, wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Dies ist ein übliches Vorgehen, wenn die Strafverfolgung im öffentlichen Interesse liegt.

Zwei der fünf geladenen Zeugen erschienen aus unterschiedlichen Gründen nicht vor dem Gericht, was zu Irritationen und Spekulationen über den Verlauf des Prozesses führte. Die Abwesenheit der Zeugen hinterließ eine Lücke in der Beweiskette und machte es schwieriger, den genauen Verlauf der Ereignisse zu rekonstruieren. Im Abschlussplädoyer kommentierte die Staatsanwältin ironisch dazu, dass „die Zeugen abhandengekommen“ seien – und verdeutlichte so die Unzufriedenheit und den Unmut über die fehlende Präsenz der Zeugen, deren Aussagen zu einer schnelleren Klärung hätten beitragen können.

Ausgelassene Stimmung schlägt um

Während der Verhandlung wurden durch die vorhandenen Aussagen jedoch die Ereignisse jener Nacht detailliert rekonstruiert. Dabei zeichnete sich das Bild eines zunächst friedlichen Abends, der jedoch schnell in Konflikte umschlug. Die drei geschädigten Personen einschließlich des Barkeepers sowie der Angeklagte befanden sich in der Bar, wo die Atmosphäre zunächst ausgelassen gewesen sei.

Doch plötzlich entbrannte laut den Aussagen ein Streit zwischen dem Angeklagten und einer der Geschädigten über die Nutzung eines noch offenen Gewinns am Spielautomaten. Dieser Streit eskalierte laut Zeugenaussagen zu Handgreiflichkeiten, wobei der Angeklagte die andere Person mit „Respektschellen“ – gemeint sind Ohrfeigen – verletzt habe.

Ein weiterer Anwesender habe versucht, den Streit zu schlichten, woraufhin der Angeklagte auch ihm gegenüber handgreiflich geworden sei. Im darauffolgenden Gerangel sei schließlich der Aschenbecher auf den Barkeeper geworfen worden, der versucht habe, die Situation zu beruhigen. Die Eskalation führte laut den Aussagen dazu, dass zwei der Geschädigten auf das Dach der Bar geflüchtet seien, während einer die Polizei alarmiert habe.

Eine große alte Holztür führt in das Gebäude des Amtsgerichts Stockach. Ganz hinten links sind die hohen Fenster des Gerichtssaals auf ...
Eine große alte Holztür führt in das Gebäude des Amtsgerichts Stockach. Ganz hinten links sind die hohen Fenster des Gerichtssaals auf dem Foto zu sehen. | Bild: Löffler, Ramona

Verschlossene Tür sorgt für Verwirrung

In der Zwischenzeit hätten der verbliebene Geschädigte und der Angeklagte vergeblich versucht, die verschlossene Tür der Bar zu öffnen. Laut Angaben der Besitzerin werde die Tür abends aus Sicherheitsgründen geschlossen gehalten, hätte aber von innen eigentlich entriegelt werden können. Mit dieser Maßnahme sollen nachts unerwünschte Gäste draußen gehalten werden, welche betrunken von anderen Bars kämen.

Die Frustration über das Feststecken habe dazu geführt, dass der Angeklagte seine Familie um Hilfe gerufen habe, die ebenfalls vor Ort erschienen sei und die Situation weiter anheizt habe. Schließlich sei die gerufene Polizei eingetroffen, um das entstandene Chaos und die Streitigkeiten aufzulösen.

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Milde Bewährungsstrafe trotz Vorstrafen

Ein wesentlicher Aspekt der Verhandlung waren die Vorstrafen des Angeklagten, der bereits auf Bewährung war. Die Staatsanwaltschaft plädierte für eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro, die an einen wohltätigen Zweck gehen sollte. Diese Forderung beruhte auf der Einschätzung einer positiven Sozialprognose des Angeklagten. Die Verteidigung schloss sich dieser Forderung an. Und auch Richterin Rebekka Jenike tat dies: Sie verhängte genau dieses Urteil. Das Geld soll an ein örtliches Tierheim gehen.

Die Richterin betonte, dass der Angeklagte trotz seiner Vorstrafen und noch laufenden Bewährung glimpflich davonkomme, da die Mindeststrafe verhängt wurde. Seine positive Sozialprognose habe als ausschlaggebender Faktor für das Urteil gedient.