„Der Bebauungsplan für das Gebiet Hügelhof in Großschönach hat einige Jahre auf dem Buckel“, formulierte Bürgermeister Ralph Gerster bei der Sitzung des Gemeinderats am Dienstag. Im Jahr 1982 war das Planwerk erlassen worden, seither gab es zwei Änderungen in den Jahren 1983 und 2012 sowie eine Erweiterung im Jahr 1986. Um rechtlichen Vorgaben und den Anforderungen an zeitgemäße Lebensumstände und Umweltbedingungen gerecht zu werden, hat das Gremium den Beschluss gefasst, die Planung aus den vergangenen 40 Jahren zu einem Gesamt-Bebauungsplan zusammenzufügen.

Schönes Wohngebiet fügt sich harmonisch in die Landschaft

„Mit weitgehend einheitlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften wird die Handhabung des Plans vereinfacht“, formuliert Helmut Hornstein, Landschaftsarchitekt und Planer. Beim betroffenen Areal handelt es sich um eine insgesamt 11,5 Hektar große Fläche. „Das Gebiet hat sich in den vergangenen Jahren zu einem sehr schönen Wohngebiet entwickelt. Es ist harmonisch in die Landschaft eingebettet“, lobte er. Beim jetzigen Entwurf habe er nicht den Anspruch gehabt, das Gebiet neu zu verplanen oder einschneidende Änderungen einzubringen.

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Es sei lediglich um eine Zusammenfassung der vier Pläne gegangen. Eine wesentliche Änderung gibt es allerdings: Im ursprünglichen Plan von 1982 war das Gebiet als reines Wohngebiet ausgewiesen worden. Das bedeutet, dass dort keinerlei Gewerbebetriebe zugelassen sind. „Selbst ein freiberuflicher Versicherungsagent oder freischaffender Künstler dürfe im reinen Wohngebiet nicht angesiedelt werden“, erläuterte Ralph Gerster die Vorgaben. Jetzt wird das Gebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Gemeinderat votiert einstimmig für Planentwurf

Das bedeutet, dass der Versorgung des Gebiets dienende Läden sowie nicht störende Gewerbetriebe dort angesiedelt werden können. So wäre etwa eine physiotherapeutische Praxis möglich, um nur ein Beispiel zu nennen. Einstimmig billigte der Gemeinderat den Vorentwurf; jetzt werden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange beteiligt.