Mit der "Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand" befasste sich in seiner jüngsten Sitzung der Gemeinderat. Körperschaften des öffentlichen Rechts, also auch Kommunen, sind ab dem 1. Januar 2017 grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln und damit umsatzsteuerpflichtig. Es handelt sich um die Umsetzung europäischen Rechts in deutsches Recht, erläuterte Kämmerin Stefanie Mewes dem Gremium.
"Für alle Einnahmen, die auf privatrechtlicher Basis eingenommen werden, sind wir umsatzsteuerpflichtig", sagte Mewes. Darunter fallen zum Beispiel auch Einnahmen der Feuerwehr, die der Kameradschaftskasse zugutekommen. Eine Möglichkeit, dies zu umgehen, sei die Gründung eines Fördervereins. Nicht unter das neue Gesetz fallen Einnahmen aus sogenannten hoheitlichen Aufgaben wie zum Beispiel das Ausstellen von Ausweisen. Auch Kindergartengebühren sind von der Umsatzsteuer befreit.
Laut Bürgermeister Jochen Spieß gebe es noch offene Fragen. Wie die Neuordnung in die Praxis umgesetzt werde, könne man noch nicht sagen. Wie Mewes erklärte, könne das alte Recht noch bis Ende 2020 angewandt werden. Der Gemeinderat stimmte dem Beschluss, die Optionserklärung zur Anwendung des bisherigen Umsatzsteuerrechts vor dem 31. Dezember 2016 gegenüber dem Finanzamt abzugeben, zu.