Wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischer Schriften hat Richterin Kristina Selig einen 23-jährigen Studenten zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, sie wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als weitere Auflage hat der Angeklagte 60 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten.
Handy und Laptop konfisziert
Der von Staatsanwalt Christian Sieber dem 23-Jährigen zur Last gelegte Vorwurf liegt bereits zweieinhalb Jahre zurück. Da wurden bei dem jungen Mann eine enorme Fülle von Bild- und Videodateien entdeckt, die obszöne sexuelle Handlungen in allen Details von und mit Minderjährigen darstellten. Dessen Handy und Laptop wurden daraufhin konfisziert, der Angeklagte verzichtete ausdrücklich gegenüber der Richterin auf eine Rückgabe der Geräte. Und er bestätigte den Tatvorwurf in der Anklageschrift: „Ja, das war so. Bilder und Videos hatte ich mit 16 Jahren von Telegram- und Instagram-Chatgruppen heruntergeladen“, sagte der Student vor Gericht aus. Und er bedauerte, die mehrere tausende Dateien nicht selbst wieder gelöscht zu haben.
Damals in einem labilen Zustand
Seinen damaligen Gemütszustand beschrieb der junge Mann als äußerst labil. Er sei selber jugendlicher Gewalt ausgesetzt gewesen, hätte zu jener Zeit viel getrunken, darüber hinaus seinen Führerschein verloren, der ihm 2019 bei einer Gerichtsverhandlung entzogen wurde. Seine Berufsausbildung als Jugend- und Heilerzieher habe er im Einvernehmen mit seiner Ausbildungsstätte im Landkreis vorzeitig beendet und danach zeitweilig gejobbt. Wegen seiner Probleme habe er sich in psychiatrische Behandlung begeben müssen. Geholfen habe ihm nach der Therapie auch sein daraufhin vollzogener Wegzug aus der Region. In Norddeutschland habe sich sein Lebensweg deutlich verbessert, erklärte er.
Mittlerweile studiere er im vierten Semester, sein Studium ermögliche ihm durch seine sprachlichen Kenntnisse einen derzeitigen Auslandsaufenthalt. Finanziell unterstützt würde er von seinen Eltern. Staatsanwalt Sieber hielt dem Angeklagten demzufolge eine günstige Sozialprognose und auch dessen umfassendes Geständnis zugute. Gleichwohl wollte er eine „hohe Gefahr“ von Rückfälligkeit nicht ganz ausschließen. So forderte er eine achtmonatige Strafe in dreijähriger Bewährungszeit. Verteidiger Horst Epple plädierte dafür, dass eine Geldstrafe völlig ausreichend für seinen Mandanten sei, dessen Trunkenheitsfahrt nicht zu einer Verschärfung des Urteils führen dürfe. Richterin Kristina Selig berücksichtigte dies und die Tatsache, dass sich der junge Mann seither nichts mehr hat zu Schulden kommen lassen.