Am Fronholzgraben unterhalb des Schützenhauses Ennetach hat der Bauingenieur „Biber“ ein wahres Idyll geschaffen. Mehrere Dämme wurden von ihm errichtet und das Wasser aufgestaut, informiert die Stadtverwaltung Mengen, dass Unbekannte die Dämme zerstört haben. Liegt der Eingang zum Biberbau nicht unter Wasser, wird er für den Biber unbrauchbar. Der Biber hat sich inzwischen oberhalb des Frevels angesiedelt und auch hier wurden die Biberdämme gerissen.
Genügend Platz und Nahrung
Das Gebiet, in dem sich der Biber ansiedelte, ist besonders geeignet, da hier niemand beeinträchtigt wird und genügend Platz und Nahrung für den Biber vorhanden ist. Es ist unverständlich warum diese massiven Eingriffe in die Natur vollzogen wurde, zumal die Grundstücke an beiden Seiten des Gewässers der Stadt Mengen gehören und als naturschutzfachlicher Ausgleich für Eingriffe an anderer Stelle in die Natur vorgesehen ist. Diese unverständliche Zerstörung stellt eine Straftat dar und die Umweltpolizei aus Ravensburg ermittelt deswegen und bitte die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise. Hinweise nimmt jedes Polizeirevier entgegen.
Strafen bis zu 50.000 Euro
In Deutschland und in ganz Europa sind die Biber besonders und streng geschützt, weshalb ein Stören, Verfolgen, Fangen, Verletzen und Töten von Bibern verboten ist. Auch seine Bauten (Biberburgen, Dämme) dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Zuwiderhandlungen können mit Strafen von bis zu 50.000 Euro belangt werden. Die Bewirtschaftung und Pflege landwirtschaftlicher Flächen sowie Maßnahmen im und entlang von Gewässern müssen deshalb stets im Einklang mit den Ansprüchen des Bibers an seinen Lebensraum stehen und abgestimmt sein. Entsprechende Maßnahmen sind immer vorab mit dem Bibermanagement, also den unteren Naturschutzbehörden, den Biberbeauftragten des Regierungspräsidiums Tübingen oder den ehrenamtlichen Biberberaterinnen und Biberberatern, abzustimmen.