Ein 24-Jähriger aus einer südlichen Kreisgemeinde musste sich vor dem Amtsgericht Sigmaringen verantworten, weil er Nacktfotos seiner damaligen Freundin auf dem Schulhof einer Berufsschule herumgezeigt hatte. Das Verbreiten von intimen Bildern und in anderer Weise öffentliche Zugänglichmachen von Bildnissen ist strafbar. Der Bundestag hat im Herbst 2020 das Gesetz zur „Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen“ beschlossen.
Neues Gesetz für Nacktaufnahmen und Gaffer-Fotos
Das heimliche Fotografieren des Intimbereichs oder des Ausschnitts sowie die Weiterverbreitung solch angefertigter Aufnahmen ist demnach eine Straftat und wird als Sexualdelikt eingestuft. Neben Nacktaufnahmen zielt das Gesetz auch auf Gaffer an Unfallstellen ab und erklärt das Fotografieren oder Filmen von Unfallopfern ebenfalls zur Straftat.
Nacktfotos seinen Kumpels gezeigt
Darum ging es in der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Sigmaringen aber nicht. Im Dezember 2021 war der damals 23-jährige Mann mit dem Opfer liiert. Beide besuchen dieselbe Schule. Er soll Nacktfotos von dem Mädchen zugeschickt bekommen haben und diese wenig später auf dem Schulhof einer Berufsschule mindestens zwei weiteren Personen gezeigt haben. Aber genau dieses Herumzeigen ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Vor Gericht räumte der Mann, der ohne Verteidiger im Gerichtssaal erschien, die Tat ohne zu zögern ein.
Einspruch gegen Geldstrafe erhoben
Ihm war es aber wichtig, richtigzustellen, dass er keine Nacktbilder verlangt habe, sondern „nur schöne Bilder“. Dass seine damalige Freundin ihm daraufhin Nacktaufnahmen schickt, sei nicht beabsichtigt gewesen. Allerdings hielt ihn das auch nicht davon ab, die Bilder auf dem Schulhof seinen Kumpels zu zeigen. Gegen die verhängte Geldstrafe hat seine Betreuerin Einspruch erhoben, weil er von seinem Gehalt als Auszubildender nicht so viel bezahlen könne. „Ich gebe offen zu, dass ich eine Dummheit gemacht habe“, betonte der bislang unbescholtene Mann. Die Quittung habe er bereits in Form einer Abmahnung durch seinen Arbeitgeber erhalten. Außerdem sei die Beziehung zerbrochen. Bei der jungen Frau habe er sich mehrmals per Brief und auch persönlich entschuldigt, sie wolle aber nicht mehr mit ihm sprechen und reagiere nicht auf die Entschuldigung.
Auszubildendem bleibt nur wenig Geld
„Ich verspreche, ich mache so etwas nicht mehr“, sagte er zu Amtsrichterin Kristina Selig. Der Auszubildende lebt in einer Wohngruppe und erhält im Monat nur 126 Euro ausbezahlt. Seine Stiefmutter stocke die Summe noch auf 140 Euro auf. Von dem Geld muss der junge Mann zwar weder Miete noch Lebensmittel bezahlen, viel bleibt ihm aber für den persönlichen Gebrauch nicht übrig. „Ich könnte eine kleine Summe schon abstottern“. Die geladenen Zeugen, das Opfer und Klassenkameraden, mussten vor Gericht nicht mehr aussagen. Der Angeklagte entschuldigte sich bei seiner Ex-Freundin noch einmal vor Gericht. Dieses Mal nahm die Frau die Entschuldigung an.
Staatsanwaltschaft fordert doppelte Summe
Zu seinen persönlichen Verhältnissen sagte der junge Mann, dass er in Freiburg aufgewachsen sei und dort die Förderschule besucht habe. Den Abschluss machte er im Landkreis Sigmaringen, wo er auch eine Ausbildungsstelle gefunden habe. Heute lebt er in einer Wohngruppe und steht unter Betreuung. Ihm wird 140 Euro Taschengeld ausbezahlt. Richterin Kristina Selig verurteilte ihn zu einer Gesamtstrafe von 150 Euro und blieb damit hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Vertreterin hatte 300 Euro gefordert, mit dem Hinweis, dass diese Tat für die junge Frau sehr belastend gewesen sei. Strafmildernd wirke sich sein Geständnis und die Entschuldigung aus. Zur Begründung sagte die Richterin, dass man gemerkt habe, dass er die Tat aufrichtig bereue. Der Mann darf die Strafe in Raten abstottern. Die Richterin gab ihm mit auf den Weg, keine Nacktfotos mehr herumzuschicken: „Sie wollen doch auch nicht, dass Bilder von Ihnen herumgezeigt werden“.