Wegen seines nachgewiesenen Handels mit verbotenen psychoaktiven Stoffen ist ein geständiger 22-Jähriger aus dem Kreisgebiet mit einer Geldauflage vor dem Amtsgericht Sigmaringen belegt worden. Richterin Kristina Selig bürdete ihm 800 Euro auf, die er an das Haus Nazareth neben den auferlegten Verfahrenskosten zu bezahlen hat.
Konsument bewusstlos aufgefunden
In der Tat trägt der junge Mann, der schon früher wegen Rauschgiftdelikten vor Gericht stand, eine schwere Bürde. Denn seine verkauften blauen Pillen, so genannte Benzos, hatten wohl zum Tod eines Heranwachsenden geführt, der die Ware bei ihm bestellt und eine Überdosis davon konsumiert hatte. Benzodiazepine sind verschreibungspflichtig. In Verbindung mit Opioiden können sie zur Bewusstlosigkeit oder zum Ersticken führen, in Verbindung mit Alkohol besteht die Gefahr eines Atemstillstands. „Mein Mandant bedauert das sehr, er hätte dies nicht für möglich gehalten“, sagte sein Verteidiger Benjamin Chiumento, der Straftatvorwurf werde von seinem Mandanten vollumfänglich eingeräumt. Die Polizei und das Rote Kreuz waren am 20. Dezember 2020 durch einen Kumpel des Angeklagten über eine bewusstlos im Freien liegende Person informiert worden, die schon stark unterkühlt gewesen sei. Trotz sofort erfolgter Reanimierungsmaßnahmen war dessen Leben im Sigmaringer Krankenhaus nicht mehr zu retten.
Kumpel setzt Angeklagten unter Druck
Geführte Telefonate hätten aufgezeigt, in welcher euphorischen Stimmung sich der Verstorbene wenige Stunden zuvor befand. Die Jungs tauschten sich in einer Chatgruppe, die sich „Hexengötter 2.0“ nannte, aus und bejahten den aus ihrer Sicht völlig legalen Drogengenuss. Nach dem Tod hätte der besagte Kumpel den Angeklagten unter Druck gesetzt und ihn aufgefordert, sich der Polizei freiwillig zu stellen. Dieser habe sich daraufhin gemeldet in der Absicht reinen Tisch zu machen, so der Polizeibeamte. Bei einer Hausdurchsuchung seien weitere 68 blaue Pillen sowie ein in Tüten verpackten Pulver beschlagnahmt worden.
Nach Todesfall Entgiftung gemacht
Cornelia Riester, die Vertreterin der Jugendhilfe im Strafverfahren, berichtete, dass dieser Vorfall nachhaltigen Einfluss auf den jungen Mann genommen hätte: Seither würde dieser Abstand von Betäubungsmitteln jedweder Art nehmen. „Ich habe keinen Suchtdruck“, erklärte der Angeklagte, der seit seinem 15. Lebensjahr Drogen konsumierte, nach dem Todesfall aber eine Entgiftung machte.
Gleichwohl hob Jugendgerichtshelferin Cornelia Riester beim Blick in die Vita des Angeklagten auffällig viele Brüche heraus, seien es Wohnungswechsel oder Abbrüche in Schule und Berufsausbildung. Seit zwei Monaten sei sein Mandant auf einem guten Weg, betonte sein Verteidiger und verwies auf dessen neuen Job sowie eine eigene bezogene Wohnung.
Urteil nach dem Jugendstrafrecht
Auch die Staatsanwältin plädierte dafür, den dargestellten Entwicklungsrückstand des Angeklagten mit zu berücksichtigten. Nur beim Strafmaß forderte sie 1000 Euro, der Verteidiger die Hälfte. Richterin Kristina Selig merkte an, dass ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht genau das richtig wäre. Neben der Geldbuße von 800 Euro muss der Verurteilte insgesamt neun Sitzungen bei der Suchtberatung nachweisen. Dreimal wird von ihm ein so genannter Screenshot auf eigene Kosten verlangt, bei dem exakt festzustellen ist, ob der 21-Jährige mit Cannabis, Opiaten oder anderen Substanzen wieder in Berührung gekommen ist.