Welche Fördermöglichkeiten gibt es in den Bereichen Bauen, Erneuern, Sanieren? Darüber informierte Anna-Maria Merz, Wirtschaftsförderin von Meßkirch, im Rahmen des Bauherrentags mit einer anschaulichen Multimediapräsentation.
Förderung durch Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Zunächst erläuterte sie das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), das Kommunen wie Meßkirch in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen fördern soll. Aber auch Privatpersonen können laut Merz davon profitieren: So könne man bei der Umnutzung eines Bestandsgebäudes zu neuen Wohneinheiten maximal 50 000 Euro pro Wohneinheit erhalten. Teilnehmer Karl Riegger hörte interessiert zu: "Ich plane eine Altbausanierung und die Informationen des Vortrags waren hierfür durchaus sehr aufschlussreich", sagte er im Anschluss.
Energieeffizienz und Familien werden unterstützt
Bauherren eines Neubaus können im Bereich Familie und Energieeffizienz auf Förderungen von der Stadt Meßkirch hoffen, erläuterte Anna-Maria Merz. Ansprechpartner in der Stadtverwaltung ist Martin Stehmer. So sei beim Erwerb eines städtischen Bauplatzes ein Bonus in Höhe von 1000 Euro pro Kind zu erwarten. Und bei der Errichtung eines Eigenheims nach dem Energieeffizienzstandard KfW 40 gewähre die Stadt beim Grundstückskauf außerdem einen Nachlass von 10 Euro pro Quadratmeter.
Projekt "Neues Meßkirch"
Eine weitere Fördermöglichkeit ist das 2012 ins Leben gerufene Projekt "Neues Meßkirch". Es unterstützt private Maßnahmen, die für eine nachhaltige städtebauliche und klimaorientierte Entwicklung der Stadt sorgen, informierte Anna-Maria Merz. Dazu gehörten beispielsweise barrierefreie Umbauten oder Fassadenbegrünungen von Gebäuden im historischen Altstadtbereich.
Stadt beantragt Fördermittel im Zuge des Stadtsanierungsplans
Doch nicht nur Privatleute haben laut der Wirtschaftsförderin die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Auch die Stadt Meßkirch könne im Zuge des neuen Stadtsanierungsplans, der eine städtebauliche Aufwertung für die Altstadt vorsieht, Fördermittel erhalten. Für diese Aufgabe sei bereits der externe Sanierungsberater Hans-Dieter Schuler eingestellt worden. Mit seiner Hilfe sollen umfangreichere Projekte, wie etwa der Umbau des ehemaligen Gasthauses "Löwen" zu einem neuen Rathauskomplex, realisiert werden.
Entscheidung trifft meist das Regierungspräsidium Tübingen
Auf die Frage von Zuhörerin Sabine Mutschler, ob lange Wartezeiten bis zur Bewilligung eines Antrags bestünden, riet Anna-Maria Merz, den Antrag in jedem Fall rechtzeitig und vollständig vor Baubeginn einzureichen. Zumal die Stadt, außer im Programm "Neues Meßkirch", lediglich eine Prioritätenliste erstelle. Die eigentliche Entscheidung werde im Regierungspräsidium Tübingen gefällt.