Meßkirch Wer auf der Schnerkinger Straße unterwegs ist, kommt an einem trostlosen, unvollendeten Bau vorbei. Seit August 2023 gilt hier ein Baustopp. Einem überarbeiteten Baugesuch mit zehn statt der im Jahr 2017 geplanten sechs Wohneinheiten hatte der Technische Ausschuss der Stadt Meßkirch im Oktober 2024 unter Vorbehalt zugestimmt. Er führte in seiner Stellungnahme diverse Bedenken auf, darunter zu hoch gebaute Grundstücksbefestigungen sowie eine unzureichende Parkplatzsituation. Wir haben bei Martin Niederwolfsgruber vom Stadtbauamt Meßkirch nachgefragt, wie der Sachstand ist. „Die Baurechtsbehörde hat die Weiterführung der Bautätigkeit untersagt. Grund dafür war, dass die Bauausführung nicht der Genehmigung entsprach.“

Der Bauherr sei mit Fristsetzung aufgefordert worden, verschiedene Unterlagen nachzureichen. Die Stadt könne den Bauherrn zwar drängen, was sie auch tue, aber weiteren Einfluss könne sie auf den Genehmigungs- und Baufreigabeverlauf nicht nehmen. „Dafür ist das Baurechtsamt im Landratsamt Sigmaringen zuständig. Dort ist die Dringlichkeit aber auch schon bekannt.“ Klaus Bielefeld, Leiter des Fachbereichs Baurecht am Landratsamt, antwortete auf die Frage, ob der Bauherr überhaupt noch Interesse signalisiere: „Uns liegt mittlerweile ein Änderungsbauantrag vor, zu dem wir uns mit der Bauherrschaft im Austausch befinden. Der Bauherr ist weiterhin um eine Baugenehmigung bemüht und hat uns gegenüber betont, dass er das Vorhaben weiter verfolge. Aktuell arbeitet er geforderte Änderungen ein und vervollständigt die Bauvorlagen.“

Wie lange kann ein Rohbau an Ort und Stelle stehen, ohne dass sich etwas tut? Dazu sagte Bielefeld, dass eine Baugenehmigung grundsätzlich erlischt, wenn die Bautätigkeit für mehr als ein Jahr unterbrochen wurde. In diesem Fall müsse für das Vorhaben eine neue Baugenehmigung eingeholt werden. Sollte das Genehmigungsverfahren über einen längeren Zeitraum nicht weiterbetrieben werden, könne die Baurechtsbehörde den Bauantrag auch zurückweisen. Bielefeld: „Eine Abbruchanordnung ist immer die ultima ratio. Die Voraussetzungen dafür sind nach der Landesbauordnung dann erfüllt, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können.“ Bauherr ist die Freitag Bau GmbH aus Meßkirch. Von dort gab es auf unsere Anfrage noch keine Stellungnahme.