Nach der infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts verpflichtenden Neuregelung der Grundsteuer gibt es in Meßkirch einige Eigentümer, die deutlich weniger zahlen müssen. Aber es gibt auch einige, die deutlich tiefer in den Geldbeutel greifen müssen – siehe Grafik. Darauf wies Kämmerer Joachim Buuk hin, der bei einer Präsentation vor dem Meßkircher Gemeinderat wiederholt darauf aufmerksam machte, dass die Stadt am Ende durch diese „Belastungsverschiebung“ nicht mehr Geld in der Kasse habe. Buuk kalkuliert im kommenden Jahr mit rund 1,2 Millionen Euro aus der Grundsteuer¦B, die in die Stadtkasse fließen werden. Die Einnahmen aus der Grundsteuer seien für den städtischen Finanzhaushalt wichtig, darauf wurde während der Sitzung auch aus den Reihen des Gemeinderats hingewiesen. Wie viel jeder Eigentümer genau zahlen muss, wird den Bescheiden zu entnehmen sein, die im Januar verschickt werden sollen, wie der Kämmerer ankündigte. Für die Berechnung gebe es keine Faustformel. Er präsentierte dem Gremium eine Tabelle, aus der für ausgewählte Einzelfälle die Abweichungen zwischen der alten und der neuen Grundsteuer ersichtlich wurden. Differenzen könnten in Einzelfällen auch im vierstelligen Bereich liegen. Die Grafik auf dieser Seite basiert auf dieser Darstellung des Meßkircher Kämmerers. Buuk kalkuliert mit einer Quote von fünf Prozent an Widersprüchen.
Gegen den von Buuk vorgestellten Vorschlag, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 450 Prozent festzulegen, gab es aus den Reihen des Gemeinderats keinen Widerspruch. Bisher liegt der Hebesatz bei 380 Prozent. Den Bescheiden, die die Eigentümer im Januar erhalten sollen, werde, so der Kämmerer, ein erklärendes Schreiben beigelegt. Im Gegensatz zur bisherigen Regel, aufgrund der die Grundsteuer erhoben wird, kommt es nun nicht mehr darauf an, was für ein Gebäude auf dem Grundstück steht. Alleine ausschlaggebend ist dessen Größe und welcher Bodenrichtwert der Gutachterausschuss für dieses jeweils festgelegt hat. Vor allem für Gewerbetreibende bedeutet die Neuregelung der Grundsteuer, dass diese deutlich weniger als bisher bezahlen müssen. Denn Millionen Euro teure Gebäude, die auf den Grundstücken stehen, bleiben bei der Ermittlung der Grundsteuer außen vor. Gleiches gilt auch für Privatleute. Ob auf einem gleich großen Grundstück im gleichen Straßenzug eine Villa steht oder ein schlichtes Einfamilienhaus, das ist für die Grundsteuer jetzt unerheblich.
Gewerbesteuer wird nicht angetastet
Birgitta Amann, Ortsvorsteherin von Heudorf, forderte, dass im Zuge der Umstellung der Grund- die Gewerbesteuer angehoben werden sollte, da Gewerbetreibende von der neuen Grundsteuer sehr profitieren würden. Bürgermeister Arne Zwick sagte darauf, dass nur vereinzelt andere Kommunen die Gewerbesteuer angehoben hätten. Zwick nannte Albstadt und Balingen. Der Gemeinderat von Albstadt hat die Gewerbesteuer von 345 Prozent auf 365 Prozent angehoben. Nach den Aussagen der dortigen Kämmerin werde nach der beschlossenen Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer¦B auf 485 Prozent „die Gesamtheit der Albstädter Gewerbebetriebe noch nahezu eine Million Euro weniger Grundsteuer als bisher zahlen.“ Aus dem Meßkircher Gemeinderat gab es keine Reaktionen auf die Forderung der Ortsvorsteherin. Das Gremium beschloss einstimmig den neuen Hebesatz für die Grundsteuer¦B.
Finanzamt für Einsprüche zuständig
Während der Sitzung des Gemeinderats machte der Kämmerer deutlich, dass die Stadt bei grundsätzlichen Widersprüchen gegen die Grundsteuer die falsche Adresse sei. Denn die Eigentümer hätten gegen die Grundsteuerbescheide des Finanzamtes vorgehen müssen, die ihnen zugegangen waren. Diese Bescheide sind die Grundlage, auf der die Grundsteuer erhoben wird. Joachim Buuk geht aber davon aus, dass einige ihren Ärger im Rathaus abladen werden, sobald die Bescheide zugestellt sind. „Das wird nicht lustig werden, das ist klar“, sagte er vor dem Gemeinderat. Im Vorfeld der Umstellung der Grundsteuer habe es einiges an Mehrarbeit in der Kämmerei gegeben. Teilweise hätten die Objektbezeichnungen nicht gestimmt und mussten deshalb korrigiert werden. CDU-Gemeinderat Thomas Herborn sagte mit Blick auf die neue Regel für die Grundsteuer B: „Es wird viele Missverständnisse geben.“ Die Stadt müsse den Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen, wie es dazu kam. „Es ist eine Entscheidung, die wir treffen mussten“, fügte er hinzu.
Verzicht auf Grundsteuer C
Der Gemeinderat verzichtet darauf, eine mögliche Grundsteuer¦C für unbebaute Grundstücke zu erheben. Kämmerer Buuk hatte dem Gemeinderat deutlich gemacht, dass, sollte erzwungen werden, dass auf diesen Flächen gebaut wird, diese Steuer wesentlich über der Grundsteuer¦B liegen müsse. Er sprach vom doppelten oder dreifachen Wert. Außerdem wies er darauf hin, dass es derzeit noch rechtliche Unwägbarkeiten in Bezug auf die Grundsteuer C gebe.
Zur Grundsteuer¦A, die auf landwirtschaftliche Flächen erhoben wird, konnte der Kämmerer noch keine verlässlichen Zahlen liefern, was die Einnahmen anlangt. Der Rücklauf mit 67 Prozent sei schlecht und vor allem würden einige „dicke Fische“ fehlen. Er meinte damit Landwirte, die größere Flächen besitzen. Ein Drittel der Steuerpflichtigen würde für einen Großteil der Einnahmen stehen, so Buuk. Den Hebesatz legte der Gemeinderat auf 420 Prozent fest. Bisher lag er bei 400.