Am Donnerstag wurde nach vier Verhandlungstagen das Urteil gegen einen Mann gesprochen, der im vergangenen Oktober vor einer Kneipe in Meßkirch seinen Kontrahenten bis zur Bewusstlosigkeit niedergeschlagen und ihn dann mit dem Fuß gegen den Kopf getreten hat. Auch ein zweites Opfer wurde von dem damals 32-jährigen Angeklagten geschlagen, was das Gericht ebenfalls als gefährliche Körperverletzung einstufte.
Geschehen bleibt in Teilen ungeklärt
Richterin Kristina Selig verurteilte den Mann zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und vier Monaten und folgte damit dem Antrag der Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hechingen, die den Tatvorwurf in der Anklageschrift als erwiesen ansah. Strafmildernd wertete das Schöffengericht, dass das Opfer den Täter mit einem Spruch provoziert haben soll und sich bis zum letzten Verhandlungstag nicht klären ließ, was an diesem Abend zum Konflikt und dem folgenschweren Drama geführt hatte. Außerdem hatte der Täter sich zunächst in Briefen bei allen Beteiligten entschuldigt und in seinem letzten Wort erneut Reue gezeigt.
Alkohol und Drogen mindern Schuldfähigkeit
Das Schöffengericht sei zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagte einen Beteiligten die Treppe herunterstoßen wollte und ihn später geschlagen habe. Das Hauptopfer habe der Angeklagte mit einem gezielten Schlag niedergestreckt und mit dem Fuß gegen den Kopf des blutenden Mannes gezielt. „Er war unserer Meinung nach weder komplett schuldfähig, noch komplett schuldunfähig“, sagte die Richterin. Das Gericht wertete die Brutalität sowie die einschlägigen Vorstrafen des Täters erschwerend. Das Kokain habe dazu beigetragen, dass der Täter wenige Ausfallerscheinungen gezeigt habe, aber trotzdem habe er deutlich unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden.
Nebenklage erinnert an schwere Folgen
Zuvor hatte der Verteidiger des Angeklagten auf verminderte Schuldfähigkeit und in Teilen auf Notwehr plädiert, weil der Täter unter erheblichen Alkohol- und Drogenkonsum stand und ebenfalls von den Beteiligten geschlagen worden sei. Begründet hatte der Verteidiger dies mit den Aussagen des psychologischen Gutachters, der vor Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen war. Allerdings handle es sich bei dem Schlag und den Tritten gegen das Hauptopfer um gefährliche Körperverletzung. In Summe hatte der Verteidiger eine Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Deutlich darüber lag der Vertreter der Nebenkläger, der ein Strafmaß von drei Jahren und sechs Monaten forderte. Die Schuldfähigkeit sah er nicht beeinträchtigt, der Angeklagte habe bewusst an diesem Abend Drogen und Alkohol konsumiert. Er erinnerte an die schweren Folgen der Tat für seinen Mandanten und sprach von einem „brachial gewalttätigen Vorgehen“ des Täters vor der Kneipe.
Täter muss weitere Strafen absitzen
„Sie sollten wirklich schauen, dass sie die Finger dauerhaft von Drogen und Alkohol lassen“, gab Selig dem Verurteilten mit auf dem Weg. Neben dieser Haftstrafe wird der junge Mann auch seine beiden anderen Haftstrafen absitzen müssen, die zur Bewährung ausgesetzt waren.