Der Prozess gegen einen damals 32-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Sigmaringen wurde am Montag mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seinen Kontrahenten vor einer Kneipe in Meßkirch brutal niedergeschlagen zu haben. Weil das Opfer sich nicht in der Lage sieht, vor Gericht auszusagen, wurden zwei Ärzte gehört, die von ihrer ärztlichen Schweigepflicht dafür vom Opfer entbunden wurden.
Das Opfer wird als gebrochener Mann beschrieben
Die Hausärztin schilderte, dass ihr Patient bis zu dem Vorfall vor einer Meßkircher Kneipe ein lebensfroher Mann gewesen sei. Heute sei er ein gebrochener Mann mit einer posttraumatischen Belastungsstörung. Ihr Patient leide unter Schlafstörungen, höre auf dem linken Ohr wenig bis nichts mehr, leide unter Tinitus und habe Lähmungserscheinungen auf der linken Körperseite. Starke Kopfschmerzen und weitere kognitiven Störungen aber auch psychische Folgen zählte sie ebenfalls auf. Das Opfer könne seinen Hobbys nicht mehr nachgehen. Ein Psychiater bestätigte dem Gericht die posttraumatische Belastungsstörung, die durch die Tat ausgelöst wurde. Allerdings habe er das Opfer nicht umfassend untersuchen können, dazu sei eine Unterbringung in einer Uniklinik notwendig. Diese seien überlastet.
Frau beobachtet Tat aus ihrem Küchenfenster
Um weitere Details zu erfahren wurde die polizeiliche Vernehmung des Opfers im Krankenhaus verlesen. Das Opfer kann sich allerdings nicht an den Angriff erinnern, schilderte aber, dass er bereits im Gehen gewesen sei, als sich der Angriff unterhalb der Treppe abspielte. Mehr Aufschluss bot das Protokoll einer weiteren Zeugenvernehmung mit einer Frau, die die Tat aus ihrem Küchenfenster beobachtet hat. Sie sah, wie der Angeklagte unterhalb der Treppe auf sein Opfer mit der Faust einschlug und mit den Füßen eintrat. Wie oft und wie lange konnte sie nicht sagen, weil der Blick dann durch Personen versperrt war.
Wo hat der Angeklagte so viel getrunken?
Eine vor Gericht geladene 60-Jährige sollte Angaben zum Alkoholkonsum des Angeklagten nach der Tat machen. Der Angeklagte, der ein Freund der Familie sei, habe stark nach Alkohol gerochen, aber bei ihr und ihrem Mann nichts getrunken und auch keine Drogen konsumiert.
Die Verlobte wusste angeblich nichts von Drogen
Die Freundin des Angeklagten, mittlerweile die Verlobte, sagte aus, dass sie gemeinsam schon am Nachmittag in einer Spielothek in Meßkirch getrunken hätten. Danach sei man in eine Kneipe gezogen und dann weiter zu der Kneipe, vor der sich das Drama abspielte. Während der Tat sei sie in der Kneipe gewesen und erst raus, als es laut wurde. Bei der Polizei hatte sie angegeben, gesehen zu haben wie ihr Partner auf das Opfer einschlug. Jetzt konnte sie sich nicht mehr an die Tat erinnern. Sie sei betrunken gewesen und auch ihr Partner. „So habe ich ihn noch nie gesehen“, sagte die Frau. Sie verneinte die Frage des Anwalts des Nebenklägers, ob der Angeklagte in der Spielothek Kokain konsumiert habe und gab an, dass sie bis zum letzten Verhandlungstag (vergangene Woche) nicht wusste, dass ihr Partner Drogen konsumiere. Ob er auf der Toilette Drogen genommen habe, könne sie nicht beantworten. Mit den Plädoyer geht es am 19. Mai weiter. Der Prozess wird ab 8.30 Uhr fortgesetzt.