Wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Tateinheit an einer 14-Jährigen und einer Schutzbefohlenen ist ein 52-jähriger Mann vom Landgericht Hechingen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Schöffen unter Leitung von Richter Volker Schwarz sahen die Tatvorwürfe gegen den nahe Meßkirch lebenden Mann als erfüllt an, der sich an einer damals 14-jährigen Nachbarstochter sowie seiner elfjährigen Stieftochter sexuell vergriff. „Wir haben keine Zweifel, dass sich das so zugetragen hat“, begründete der Richter nach fast dreieinhalbstündiger Urteilsfindung.

Tränen während des Verhörs

Zuvor war eine 15-jährige Schülerin in den Zeugenstand berufen worden. Sie erklärte, die Nachbarstochter über das Fußballspielen im Verein kennengelernt zu haben, die ihre beste Freundin sei. An sie hatte das bedrängte Mädchen in großer Hysterie ihre erste Sprachnachricht adressiert. „Dass so etwas passiert, so etwas Krankes“, sagte die Schülerin, sie sei schockiert gewesen und brach im Verhör immer wieder in Tränen aus. Ihre Freundin sei nach dem Vorfall längst nicht mehr so fröhlich gewesen, dafür viel ängstlicher: „Sie hatte viel Kopfkino!“ Erst aktuell werde es besser, nachdem alles Geschehene ausgeblendet sei.

Angeblich freiwillig entkleidet

Richter Volker Schwarz stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass der Verurteilte zu den ihm vorgeworfenen Delikten kein Geständnis abgelegt hat. Seine Ausflüchte wirkten konstruiert. So beispielsweise jene Begebenheit, bei der die Nachbarstochter beim Fußballschauen an seinem Fernseher sich angeblich freiwillig entkleidet habe. An ihr habe er sich mit ihrer Hand befriedigt. Glaubhaft sei auch, dass sie bei seinem Eindringen durch seine körperliche Überlegenheit in Schockstarre verfallen sei und erst mit Überwindung größter Ängste ihn zum Aufhören veranlassen konnte. Der Einwurf der Verteidigung, dass das Mädchen womöglich durch ihren den Prozess mitverfolgenden Opa beeinflusst oder im Vorfeld etwas therapeutisch aufgearbeitet worden sei, verneinte der Richter.

Gerichtsvorladung traumatisiert

Thematisiert wurden weitere Wahrnehmungen der Mädchen bei einem Schwimmbadbesuch in Albstadt. Da hatten sie ihm verwehrt, ihnen in die Umkleidekabine zu folgen. „Es sieht so aus, dass von Ihnen alles geplant war“, sagte der Richter und bezog sich auf ein „probehalber nackt durch die Wohnung laufen, um die Tat im Geiste durchzuspielen“. Dem Mann lastete der Richter zudem an, der Nachbarstochter eine Albträume auslösende Gerichtsvorladung nicht erspart zu haben. Als besonders verwerflich bezeichnete er den nur teils eingeräumten Missbrauch seiner Schutzbefohlenen, was er sich für bessere intime Einblicke zurechtlegte. Da wirkte der Einwurf des Verteidigers Achim Unden, dass die Stieftochter angeblich ins Haus zurückkehren will, fast wie eine Nebelkerze.