Zwar stand die Beratung und Entscheidung der Außenansichten für die geplanten Neubauten der Goldöschschule und der Ganztagsbetreuung am Standort der Conradin-Kreutzer-Schule auf der Tagesordnung, doch das Gremium fasste in der jüngsten Gemeinderatssitzung noch keinen Beschluss.

Moderne Baukörper an der Conradin-Kreutzer-Straße geplant

Zwei moderne, kubische Baukörper werden entstehen und die Conradin-Kreutzer-Straße entscheidend neu prägen. Da will die Optik gut überlegt sein. Es steht auch bisher nicht fest, ob die Gebäude eine Holz- oder Plattenfassade bekommen sollen.

Graffitiwand für die Schulklassen

Bürgermeister Arne Zwick teilte die Idee mit, dass das Sockelgeschoss einen neutralen Farbton erhalten und den Schulklassen als Graffitiwand zur Verfügung gestellt werden könne. „Das ließe sich dann nach ein paar Jahren wieder umgestalten“, so Zwick und erinnerte an das Pumpenhäuschen zwischen Meßkirch und Rohrdorf. Der kleine Würfelbau wurde einst von Schülern der Grafen-von-Zimmer-Realschule mit Graffiti verschönert und steht noch immer ansehnlich auf der Wiese.

Beschluss auf Vertagung

Den Stadträten waren in puncto Außenansicht bereits diverse farbliche Gestaltungsvorschläge vorgelegt worden, darunter bunte Fensterlaibungen mit schlichten, neutralen Außenwänden, Farbverläufe über die komplette Fassade oder ein Wechselspiel aus weißen und bunten Rechtecken. Letzteres lässt an geometrische Gemälde von Piet Mondrian denken. Eine gewisse Tendenz hin zu bunten Fensterlaibungen zeichnete sich im Verlauf der Beratung ab. „Bunte Fensterrahmen und schlichte Holzoptik, weniger ist mehr“, meinte Angelika Häußler (FWV). Sich auf bunte Fenstereinfassungen zu beschränken, favorisierten auch Martina Mülherr (SPD) und Jürgen Alber (CDU). Johannes Hopp (CDU) fehlt hingegen ein Dachvorsprung, um die Fassade zu schützen. Schließlich stellte Jürgen Alber den Antrag, den Beschluss zu vertagen und die Vorschläge den Schulleitungen vorzulegen. Diejenigen, die täglich in dem Gebäude arbeiten, ins Boot zu holen, stieß auf breite Zustimmung des Gremiums.