Seit seiner Jugend sind bei ihm kriminelle Handlungen groß geschrieben – jetzt kommt der in Pfullendorf lebende 25-Jährige abermals ins Gefängnis. Zu vier Jahren und acht Monaten verurteilte ihn das Landgericht Hechingen wegen des versuchten Totschlags und weiterer Delikte. Im Urteil von Richter Volker Schwarz ist auch ein 13-monatiger Aufenthalt im Maßregelvollzug einer forensisch-psychiatrischen Klinik vorgesehen, um einen abrupten Entzug von dessen Alkoholabhängigkeit und Drogenmissbrauch zu erwirken.
Geistesgegenwärtige Abwehrreaktion
Bei der Urteilsfindung überwog die brutale Messerattacke des jungen Mannes auf seinen früheren Kumpel in einer Pfullendorfer Lokalität. Dass er im August 2024 trotz der von ihm klar artikulierten Tötungsabsicht seinem Kontrahenten mit gezücktem Küchenmesser nur in den Unterarm traf, habe allein an der geistesgegenwärtigen Abwehrreaktion seines Ex-Kumpels gelegen. Ein so beabsichtigter Stich in den Hals hätte unweigerlich dessen Tod herbeiführen können.
Angriff mit Pfefferspray
Weitere Delikte spielten bei der Strafbemessung eine weniger gewichtige Rolle: So die Gewalttaten gegenüber seiner Verlobten, die er bedrängt und nach ihrer Flucht in der Wohnung ihrer Mutter mit Pfefferspray besprühte. Das gleiche widerfuhr einem Konstanzer Narr hier beim Umzug am Fasnetmäntig 2024. Im dauerhaft aggressiven Zustand schreckte er mehrfach vor Beleidigungen und Gewaltandrohungen gegenüber Polizeibeamten nicht zurück. Außerdem galt es für das Schöffengericht das alkoholisierte Fahren des Delinquenten ohne Führerschein zu ahnden.
Opfer lehnen Entschuldigungen ab
Deutliche Zweifel am therapeutischen Erfolg äußerte der Nebenkläger des Geschädigten. Einige seiner Opfer lehnten die Entschuldigungen des 25-Jährigen ab, im Misstrauen, dass dieser nach abgesessener Freiheitsstrafe tatsächlich sein Leben ändern wird. Der Verurteilte pochte dennoch auf den in der Haft gewonnenen Läuterungsprozess, er sei froh, jetzt Hilfe zu bekommen. Künftig wolle er ein besserer Mensch sein.