Die Stadt Pfullendorf hat schon vor längerer Zeit das ehemalige Gasthaus Engel in der oberen Hauptstraße gekauft, um darin weitere Flüchtlinge unterzubringen. „Das Haus dient als Reserve, falls uns weitere Flüchtlinge zugewiesen werden“, sagt Pfullendorfs Hauptamtsleiter Simon Klaiber. Vor dem Erwerb war im Erdgeschoss das Pub „Sad Angel“, die 16 Zimmer in den Etagen darüber wurden als Wohnraum vermietet. Das Haus ist bis auf einen Dönerladen im Erdgeschoss unbewohnt. Aber warum eigentlich? „Es war nie der Plan, die Zimmer zu vermieten, auch wenn noch keine Flüchtlinge darin untergebracht sind“, ergänzt Klaiber.
Wasserschaden muss behoben werden
Hintergrund ist, dass im Haus Umbauarbeiten erledigt werden müssen. Der Anschluss an die Nahwärme erfolgte bereits, zuletzt musste ein größerer Wasserschaden behoben werden. Weitere Maßnahmen für die Umnutzung als Flüchtlingsunterkunft sind nach Angaben von Stadtbaumeister Jörg-Steffen Peter notwendig: Brandschutztechnische Ertüchtigung inklusive Herstellung/Sicherstellung der Rettungswege, Arbeiten an der Elektroinstallation, Maßnahmen im Bereich Wasser und Sanitär – nicht alle Zimmer haben eine Duschmöglichkeit – die Fußbodenbeläge müssen teilweise erneuert und Küchenzeilen zur gemeinschaftlichen Nutzung eingerichtet werden.
Platz für 32 Flüchtlinge
Eine Umnutzung der ehemaligen Gaststätte „Sad Angel“ zu Wohnräumen sei, so Peter, derzeit nicht geplant, könnte aber gegebenenfalls bei stark steigenden Zahlen an Flüchtlingen noch vorgenommen werden. „Aktuell gehen wir davon aus, dass wir dort im Gebäude bei maximaler Belegung 32 Flüchtlinge unterbringen könnten“, so Peter. Einen exakten Zeitplan für den Umbau gibt es nicht. Denn die Hauptpriorität liegt auf der Fertigstellung des ehemaligen Gebäudes der Standortverwaltung, das als Flüchtlingsunterkunft ertüchtigt wird.
„Eine Vermietung wäre für eine Folgenutzung hinderlich.“Simon Klaiber, Hauptamtsleiter
Die Maßnahmen im ehemaligen Gasthaus Engel würden nicht prioritär verfolgt, sondern zwischen anderen Maßnahmen weiterverfolgt werden. „Eine Vermietung wäre für eine Folgenutzung hinderlich“, ergänzt Simon Klaiber. Eine Ausnahme gibt es allerdings an der Fasnet. Die Montagsmänner dürfen das „Sad Angel“ am Schmotzigen Dunschtig und Fasnetmäntig als Besenwirtschaft nutzen.