Im Straßengraben beim Seepark-Center waren etliche Wochen lang große Werbebanner zu sehen. Mit auf Metallgittern befestigten Bannern wollten Unternehmen und Veranstalter auf ihre Anliegen aufmerksam machen und rührten die Werbetrommel beispielsweise für Ausbildungsberufe oder Konzertbesucher. Plötzlich war der Graben leer, die Werbebanner abgebaut. Auf Anfrage des SÜDKURIER bestätigt Hauptamtsleiter Simon Klaiber, dass der Rückbau der Bauzäune von der städtischen Bauverwaltung/Baurechtsamt veranlasst wurde.

Schriftliche Aufforderung an Grundstückseigentümer

Der Baukontrolleur habe zuvor den Grundstückseigentümer schriftlich aufgefordert, die Bauzäune mit den Werbungen innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen. Grund für die behördliche Anstrengung sei, dass die Bauzäune mit den Werbebannern in der dortigen Versickerungsmulde aufgestellt wurden und sich in der Grünfläche des Bebauungsplans „Haug-Areal“ befänden. „Diese Grünfläche ist von Bauwerken aller Art freizuhalten“, erklärt Klaiber, dass zudem Webeplakate über einem Quadratmeter Fläche im Innenbereich gemäß Paragraf 50 der Landesbauordnung von Baden-Württemberg genehmigungspflichtig seien und eine solche Genehmigung liege nicht vor. Auf die SÜDKURIER-Frage, ob das Entfernen dieser Werbebanner angesichts der zahllosen Plakate an den Lichtmasten in der Innenstadt, denn verhältnismäßig sei, verweist der Hauptamtsleiter darauf, dass für Plakate an den Lichtmasten andere Vorgaben gelten würden. Es müsse eine Plakatierungsgenehmigung bei der Stadt eingeholt werden, um diese im öffentlichen Raum an Lichtmasten anbringen zu dürfen. Die amtliche Genehmigung sei durch einen Genehmigungsaufkleber auf dem Plakat erkennbar.

Funktion von Versickerungsmulden

Dann erläutert Klaiber die Funktion von Versickerungsmulden, die angelegt würden, um große Mengen an Oberflächenwasser aufzufangen und geordnet versickern zu lassen. Bauliche Anlagen können nach Überzeugung der Baurechtsbehörde diese Funktion auf verschiedene Weise beeinträchtigen. Wenn die ausgewiesene Versickerungsfläche beispielsweise durch bauliche Anlagen kleiner werde, könne sie weniger Regenwasser aufnehmen: „Verdichteter Boden hat eine deutlich geringere Infiltrationsrate, sodass die Mulde langsamer oder gar nicht mehr entwässert.“ Zudem könnte es passieren, dass bei Starkregen und großen Mengen an Regenwasser in der Mulde die eingebrachten Objekte vor den Notüberlauf gelangen und diesen verstopfen.

Überbaute Mulde ist kein Problem

Bekanntlich hat der Baumarkt „Obi“ im Seeparkcenter vor zwei Jahren seinen Gebäudekomplex im Seeparkcenter erweitert und einen Neubau errichtet, und zwar über der dortigen Versickerungsmulde. Der Gemeinderat hatte die notwendige Änderung des Bebauungsplans genehmigt, nachdem Experten die Funktionsfähigkeit der Mulde bestätigt hatten. Es folgt die SÜDKURIER-Frage, wie diese unterschiedliche Bewertung bezüglich der Wirkung von Baukörpern auf Versickerungsmulden zu erklären ist. Hier verweisen das Baurechtsamt beziehungsweise Hauptamtsleiter Klaiber darauf, dass die Mulde nur überbaut wurde, beziehungsweise die Erweiterung von Obi ja auf Stelzen in der Mulde stehe. Das Versickerungsgelände an sich sei erhalten geblieben und auch so funktionsfähig. Im Rahmen des geänderten Bebauungsplanes wurden nach seinen Angaben auch die wasserrechtlichen Belange geprüft und vom Landratsamt genehmigt, ergänzt Klaiber, dass die Kreisbehörde ein strenges Monitoring der Sickermulde vorgeschrieben und zur Bedingung gemacht habe.