Die überraschende Trennung der Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch von ihrem langjährigen Vorstandsmitglied Carsten Knaus, die am 1. Oktober 2024 vom Verwaltungsrat verkündet worden war, hat ein juristisches Nachspiel vor dem Landgericht Hechingen. Der Vertrag mit Knaus, der seit 2011 gemeinsam mit Hubert Rist das Führungsduo der Sparkasse bildete, war im Oktober mit sofortiger Wirkung beendet worden. In der damals veröffentlichten kurzen Presseerklärung, unterschrieben von Bürgermeister Ralph Gerster als Vorsitzender des Verwaltungsrates, wurden keine Angaben zu den Gründen genannt, die den Verwaltungsrat zu der drastischen Entscheidung bewogen hatten.

Berufung am Oberlandesgericht ist möglich

Die Verhandlung in Hechingen findet nun am 11. Februar statt, bestätigt Richterin Kristina Selig, Pressesprecherin des Landgerichts. Sie erläutert auf Anfrage des SÜDKURIER den Sachverhalt. Demnach habe die Beklagte den mit dem Kläger geschlossenen Anstellungsvertrag gekündigt. „Mit der Klage möchte der Kläger die Feststellung erwirken, dass die fristlose Kündigung unwirksam war und die Beklagte verpflichtet ist, eventuell Schäden zu ersetzen, die ihm durch die Kündigung entstanden sind“, so Selig. Gegenstand des Rechtsstreits sind demnach nur diese Feststellungsanträge. Sofern die Parteien Vergleichsverhandlungen führen, könnte es natürlich auch um eine Abfindung gehen. Die Sache wird, wie es im Zivilprozess üblich ist, grundsätzlich durch Urteil entschieden werden, wenn sich die Parteien nicht einigen. „Gegen ein Urteil könnte Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden“, antwortet Selig auf die Frage, ob die juristische Auseinandersetzung fortgesetzt werden könnte.

Bislang keine Angaben zum Kündigungsgrund

Nach der Entscheidung des Verwaltungsrates am 1.¦Oktober hatte der Aufsichtsratsvorsitzende Ralph Gerster nachmittags die Belegschaft bei einer eilig einberufenen Mitarbeiterversammlung über die Situation informiert. Nach Informationen des SÜDKURIER wurden auch damals keine Gründe für die Trennung explizit genannt.

Carsten Knaus.
Carsten Knaus. | Bild: Volk, Siegfried

Die Heimatzeitung hatte dann einen umfangreichen Fragenkatalog formuliert, um mehr über das Geschehen zu erfahren, wobei es von Gerster nur auf vier von zwölf Fragen eine Antwort gab. Schon die Auskunft, ob die Entscheidung im Verwaltungsrat einstimmig war, harrt einer konkreten Antwort: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich der Verwaltungsrat zu den Umständen und Gründen der Vertragsbeendigung mit Herrn Knaus nicht öffentlich äußern wird.“ Es gibt demnach keine Aussagen zu den Gründen, die zum Rauswurf von Knaus geführt haben, ob der Betroffene im Vorfeld des Gremiums angehört wurde oder ob der Sparkasse ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. In der Pressemitteilung wurde zudem angekündigt, dass sich die Sparkasse „strategisch“ neu ausrichten will.

Streitwert liegt über 5000 Euro

Dieses Verfahren zwischen Carsten Knaus und der Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch wird nach Angaben von Richterin Kristina Selig deshalb vor dem Landgericht verhandelt, da Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes sind. Für von ihnen erhobene Klagen gegen die Wirksamkeit einer Kündigung seien daher auch nicht die Arbeits-, sondern die Zivilgerichte zuständig. Und da der Streitwert über 5000 Euro liege, liege die Zuständigkeit beim Landgericht.