Die SRH-Kliniken werden ihre stationäre Versorgung am Standort Sigmaringen konzentrieren und die Krankenhäuser in Pfullendorf und Bad Saulgau schließen. Wie die Kliniken mitteilen, hat die Gesellschafterversammlung am Montag einen entsprechenden Beschluss gefasst. Zuvor hatten bereits der Gemeinderat Pfullendorf (einstimmig) und der Kreistag für die Schließung der beiden kleinen Krankenhäuser gestimmt. Der Beschluss enthält die Maßgabe, dass das Krankenhaus in Bad Saulgau spätestens 2023 geschlossen werden soll. In Pfullendorf soll im Krankenhaus die Psychiatrie und Psychosomatik mit etwa 90 Betten untergebracht werden. Der Umzug soll schnellst möglichst vollzogen werden.

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Über einen möglichen Kauf soll später beraten werden

Für den Fall, dass die Verlagerung der Psychiatrie nach Pfullendorf scheitert, will die Stadt das Krankenhaus kaufen, heißt es in dem Beschluss. Dies war zuvor bereits vom Pfullendorfer Gemeinderat beschlossen worden. Die Gesellschafterversammlung vertagte die Entscheidung zu diesem Punkt am Montag, da es dazu noch keine Gremienbeschlüsse der SRH und des Kreistags gebe. Hier wurde vereinbart, dass dieses Anliegen zunächst dem Kreistag und der SRH vorzulegen ist und darüber dann entsprechend der Beschlussfassung der Hauptorgane in einer noch folgenden Sitzung der Gesellschafterversammlung beraten wird.

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Medizinisches Versorgungszentrum im Beschluss verankert

In dem Beschluss steht ebenfalls die Errichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in Pfullendorf durch die Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH gegebenenfalls unter Beteiligung der Stadt Pfullendorf oder niedergelassenen Ärzten. Beschlossen wurde am Montag auch die Erhöhung des Budgets für den Neubau des Krankenhauses in Sigmaringen auf 108,6 Millionen Euro. Die Erhöhung liegt bei maximal 10,5 Millionen Euro.

In einem letzten Punkt stimmte die Gesellschafterversammlung dem Kauf der Anteile des Spitalfonds Pfullendorf zu. Ab April steigt der Spitalfonds aus den Kreiskliniken aus. Das alleinige Krankenhaus gehört dann der SRH als Mehrheitsgesellschaft und der Landkreis als zweiter Gesellschafter.