Bei der Haushaltsberatung am Montag gab es von der Verwaltungsspitze eine klare Botschaft an die Bürger, was die Grundsteuer A und B angeht: „Ab 2027 planen wir Erhöhungen!“ Diese Steigerung wird dann alle Steuerzahler betreffen, denn die Stadt will die Einnahmen aus der Grundsteuer B von bislang 2,05 Millionen auf 2,5 Millionen Euro erhöhen. Der Ansatz für die Grundsteuer A, also für landwirtschaftlich genutzte Flächen, bleibt weiter bei 340 Prozent. Mit den Mehreinnahmen versucht die Verwaltung, das strukturelle Einnahme-Ausgabeproblem der städtischen Finanzen abzumildern. Denn die Ausgaben steigen rasant, auch weil Bund und Land immer mehr Aufgaben an die Kommunen übertragen, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen.
Grundsteuerreform macht Anpassung der Hebesätze nötig
Schon 2025 und 2026 werden allerdings die Hebesätze für die Grundsteuer B von derzeit 360 auf 560 Punkte erhöht, was der Grundsteuerreform geschuldet ist, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig wurde, wobei Baden-Württemberg einen Sonderweg eingeschlagen hat und auf eine reine Bodenwertsteuer setzt. Konkret wurden die Bodenrichtwerte aus dem Jahr 1964 aktualisiert, daraus ermittelt das Finanzamt einen Grundsteuermessbetrag, der mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert die Grundsteuer ergibt. Im Jahr 2022 betrug dieser Wert 575.000 Euro, multipliziert mit 360 Prozent bedeuteten Einnahmen von 2,07 Millionen Euro. Der neue Grundsteuermessbetrag liegt bei 375.000 Euro. Und um 2,07 Millionen Euro zu erhalten, muss der Hebesatz auf 552 Prozent erhöht werden. Der Gemeinderat war sich einig, den Satz auf 560 Prozent aufzurunden.
Ab 2027 wird es für alle Grundsteuerzahler teurer
Für 2025 und 2026 kalkuliert die Stadt mit jeweils 2,07 Millionen Euro aus der Grundsteuer B und 115.000 Euro aus der Grundsteuer A. Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen der Grundsteuer B 2,1 Millionen Euro und für 2024 werden 2,04 Millionen Euro erwartet. Durch die Erhöhung des Hebesatzes von 360 auf 560 Prozent bleibt das Gesamtergebnis damit unverändert und entspricht der Vorgabe der Aufkommensneutralität. Aber für den einzelnen Wohnungs- und Hausbesitzer kann es gravierende Veränderungen geben. Entlastet werden unter anderem Wohneigentümer in Geschossbauten und belastet werden Besitzer von Einfamilienhäusern mit großem Grundstück. Ab 2027 sollen die Einnahmen auf jährlich 2,5 Millionen Euro steigen, was eine Erhöhung des Hebesatzes auf etwa 700 Prozent erfordert. Der Gemeinderat verabschiedet am 20. Februar den Doppelhaushalt 2025/2026 und damit auch die neuen Hebesätze. Die Grundsteuerbescheide werden dann verschickt.
Gewerbesteuer bleibt zwei Jahre unverändert
Für landwirtschaftlich genutzte Flächen wird Grundsteuer A fällig, deren Satz bis 2027 weiter 320 Prozent beträgt. Auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer liegt die nächsten zwei Jahre unverändert bei 340 Prozent, wobei dann eine Erhöhung geplant ist. Dabei habe sich Gewerbesteuer in Pfullendorf in den vergangenen Jahren äußerst krisenresistent gezeigt, ergänzte Kämmerer Traub, dass der Gemeinderat die geplante Erhöhung beschließen muss. Die letzte Hebesatzanpassung war vor 17 Jahren. Dass man mit der Erhöhung noch zwei Jahre warten kann, erklärte der Finanzchef mit dem Hinweis, dass die Reserven es hergeben, denn die Stadt verfügt über Rücklagen von mehr als 15 Millionen Euro.
Bürgerschaft ist frühzeitig informiert
Als positives Signal an die Bürger bewertet Bürgermeister Ralph Gerster den aktuellen Verzicht auf Steuererhöhungen. Eine Erhöhung wäre nach seiner Überzeugung angesichts der schlechten Wirtschaft ein fataler Ansatz. Man gebe dem Bürger genügend Vorlauf, sprich zwei Jahre Zeit, um sich auf die Steigerungen einzustellen, ist für den Rathauschef die Entscheidung des Gemeinderates auch ein Beleg für die Transparenz des kommunalen Handelns. UL-Sprecher Michael Zoller will die Entwicklung des Haushaltsjahrs beobachten, um Erhöhungen schon 2026 zu beschließen.