Die Ampel-Regierung hat bekanntlich viele Ziele verfehlt, aber die Teillegalisierung des Cannabiskonsums und – anbaus durchgezogen. Demnach dürfen Erwachsene bis zu 50 Gramm getrocknetes „Gras“ zu Hause besitzen, allerdings nur zum Zweck des Eigenkonsums. Im öffentlichen Raum dürfen 25 Gramm mit sich geführt werden. In „unmittelbarer Gegenwart“ von unter 18-Jährigen bleibt das Kiffen allerdings verboten, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20¦Uhr. Untersagt ist es auch auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils in Sichtweite davon – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Polizeipräsident warnt vor steigender organisierter Kriminalität

Die Teil-Legalisierung stößt auf heftigen Widerstand, unter anderem bei der Polizei. Bei der Vorstellung der Kriminalitätsstatistik 2023 gab es von Polizeipräsident Uwe Stürmer klare und kritische Aussagen. Wie sich diese Freizügigkeit mit dem Jugendschutz vereinbaren lasse, ist dem obersten Polizisten in der Region ein Rätsel. Klar ist für ihn jedoch: „Die Teil-Liberalisierung von Cannabis wird einen Anschub für die organisierte Kriminalität geben.“ Auch das Problem des Fahrens unter Drogeneinfluss werde größer werden, ist Uwe Stürmer überzeugt: „Fahren und kiffen verträgt sich nicht. Unfälle unter Drogenkonsum werden absehbar zunehmen.“

Cannbais fällt nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz

In Überlingen hatte der Gemeinderat jüngst versucht, durch eine neue polizeiliche Verordnung ein flächendeckendes Verbot für den Cannabis-Konsum durchzusetzen. Allerdings hatte die Verwaltung in ihrer Vorlage Cannabis fälschlicherweise unter dem Begriff Betäubungsmittel subsumiert, wobei „Gras“ seit 1. April aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) gestrichen ist. Das heißt, das Kraut ist kein Betäubungsmittel mehr und unterliegt deshalb nicht mehr den Vorschriften des BtMG. Der Verbotsversuch in Überlingen war juristisch hinfällig.

Pfullendorf plant keine eigenen Verbotszonen für Kiffer

Auf Anfrage des SÜDKURIER bestätigt Hauptamtsleiter Simon Klaiber, dass es in Pfullendorf derzeit keine Verbotsüberlegungen gibt. „Auch wenn die Regelungen im Cannabisgesetz möglicherweise in der Praxis schwierig sein werden, diese in der Zukunft so immer zu überprüfen, sehen wir den Regelungsgehalt des Gesetzes als eindeutig und klar an“, erklärt Klaiber, dass der Wille des Gesetzgebers klar zu erkennen sei, dass es eben grundsätzlich kein flächendeckendes Verbot geben solle: „Da das Gesetz ja auch noch recht frisch ist und wir bisher auch keinerlei Probleme diesbezüglich in der Innenstadt ausgemacht haben, sehen wir im Moment keine Notwendigkeit, ein mögliches Cannabisverbot in der Innenstadt, durch eine entsprechende Regelung in unserer Polizeiverordnung, näher zu prüfen.“ Seit Wochen hält sich zudem das Gerücht, dass im ehemaligen Schuhgeschäft in der Hauptstraße, das seit Jahren leer steht, ein Cannabis-Shop eröffnet werden soll. Bei der Stadtverwaltung liegt allerdings noch keine Anmeldung beziehungsweise Antrag vor. Es habe wohl eine entsprechende Anfrage beim Gebäudeeigentümer gegeben, wobei man noch keine Einigung mit dem potenziellen Mieter erreicht habe.