Sexuellen Missbrauch einer Schutzbefohlenen wird einem 35-jährigen Pfullendorfer vorgeworfen, der am Amtsgericht Sigmaringen von Strafrichterin Julia Veitinger verhandelt wird. Laut Anklage soll er über einen längeren Zeitraum ab Januar 2023 mit einer Minderjährigen sexuelle Handlungen auch gegen ihren Willen vollzogen haben. Ein vom Gericht veranlasster Vaterschaftstest ergab, dass er der Erzeuger ihres Kindes ist, was er am ersten Prozesstag noch bestritt. Der Mann lebt mit der Mutter des Mädchens, die seine Lebenspartnerin ist, zusammen. Die Akzeptanz zum Verkehr mit ihrer Tochter habe er über Drohungen erzwungen. Grundsätzlich ist Geschlechtsverkehr von Erwachsenen mit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt und daher strafrechtlich zu ahnden.
Familienfeuer ist „aus dem Ufer gelaufen“
Der Angeklagte sagte, dass er es sich bis heute nicht erklären könne, wie das passiert sei. „Leider Gottes gab es diese Nacht, in der ich bei ihr im Bett gelandet bin“. In besagter Nacht, Ende Januar 2023, war offenbar eine Familienfeier mit Angehörigen seiner Schwester und der Tochter seiner Lebensgefährtin so ziemlich aus dem Ruder gelaufen. Bei der im Wald veranstalteten Party sei reichlich Alkohol geflossen, zudem hätte er mehrere Joints geraucht. Bei der Fortsetzung in der eigenen Wohnung wurden ebenfalls Spirituosen konsumiert. „Plötzlich machte es einen Schlag“, beschrieb er seinen Filmriss, der ihm alle Erinnerungen geraubt hätte, bis er morgens im Bett des Mädchens erwacht sei. Seine als Zeugin geladene Schwester bestätigte den sturztrunkenen Zustand der feiernden Familie, sie hatte sich als Fahrdienst zur Verfügung gestellt. Allerdings hätte sie die Situation in der Wohnung als unangenehm empfunden, als sie bemerkte, dass das Mädchen mit ihren Füßen zwischen den Beinen ihrer beiden Söhne spielte.
Alle anderen Vorwürfe bestritt der 35-Jährige mit Vehemenz
„Das ist eine lächerliche Geschichte, die ich bestreite.“ Die Mutter, die sich bei der Feier frühzeitig zurückgezogen hatte und mit der er weiter zusammenlebt, sei die einzige Leidtragende. An ihrem Auto seien die Reifen zerstochen worden. Aber sie beide hätten sich vom Geschehen ihr eigenes Bild gemacht. Das Mädchen sei eines Morgens weggegangen und nicht mehr zurückgekehrt. Hochemotional reagierte er auf Nachfragen der Staatsanwaltschaft: „Aus meiner Sicht gab‘s nur diese eine Nacht.“
Angeklagter sieht sich als Opfer
Die von ihm Geschwängerte nannte er abwertend eine „intelligente, ausgekochte Kleine, die lügt, dass sich die Balken biegen“ Sein Leben hätte sich seit dem Vorfall auf den Kopf gestellt. Er würde Morddrohungen kriegen, hätte seinen Job verloren und denke über einen Wegzug nach. Sein Fazit voller Selbstmitleid: „Ich finde, dass ich zum Opfer geworden bin.“
Tante wurde als Vormund bestellt
Im Kontrast dazu stand die Aussage der Tante der Heranwachsenden, die ursprünglich gar nicht geladen war, von der Richterin jedoch spontan in den Zeugenstand berufen wurde. Bis zur Volljährigkeit des Mädchens ist sie ihr bestellter Vormund, sie nahm es sogleich in ihre Obhut und ging mit ihr zur Kripo, um Anzeige zu erstatten. Sie brachte auch Licht ins Dunkel. Ihrer Wahrnehmung nach, hätte sich der Angeklagte bei einer schulischen Abschlussfeier mit seinem frenetischen Jubel für die Belobigte verhaltensauffällig gezeigt. Erst nach geraumer Zeit hätte die Heranwachsende unter Tränen ihre Fassade fallen lassen, aus Angst, dass ihr sowieso keiner Glauben schenken würde. Die Tante sagte aus, dass der vorbestrafte Angeklagte sich in Wahrheit in sie verliebt hätte. Er soll gesagt haben: „Du schmeckst so gut!“ Er habe die berufliche Abwesenheit der Mutter regelmäßig ausgenutzt mit der Aufforderung: „Lass uns da weitermachen, wo wir aufgehört haben.“ Sie habe massiv unter seinem Einfluss gestanden und er ihr angekündigt, ihre labile Mutter verlassen zu wollen. Auch nach ihrer Schwangerschaft seien dessen sexuelle Belästigungen weiter gegangen.
Junge Frau wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen
Ihr leiblicher Vater merkte vor Gericht an, dass er mit seiner geschiedenen Frau das gemeinsame Sorgerecht habe. Seine Tochter – „Sie ist kein Flittchen“ – hätte sich wegen ihrer Scham vorübergehend von ihm abgewendet, bis ihre Schwangerschaft schlussendlich publik wurde. „Mich macht das alles sehr wütend, ich habe immer versucht, sie vor solchen Dingen zu bewahren.“
Verhandlung wird fortgesetzt
Die Verhandlung wird am Mittwoch, 13. November, um 9 Uhr fortgesetzt. Das Gericht lädt die Mutter und zwei Söhne der Schwester vor. Die Verteidigung stellt zudem einen Beweisantrag zur Frage der Glaubwürdigkeit der Geschädigten. Ein Sachverständiger soll zudem wegen des Drogen- und Alkoholmissbrauchs des Angeklagten zur Prüfung der Zurechnungsfähigkeit hinzugezogen werden. Dies will die Richterin aber erst beim nächsten Termin entscheiden.