Anders als im Lockdown im Frühjahr ist nach Angaben der Heimaufsicht eine Heimschließung nicht möglich, ebenso wenig wie bei Krankenhäusern. Die Leiterin des spitälischen Pflegeheims, Daniela Müller, macht in einem Brief an die Angehörigen von Heimbewohnern klar, dass es noch keine offizielle Handhabe bezüglich der Besucherregelung gebe. Eine vorherige Terminanmeldung ist unabdingbar.
„Verantwortung liegt bei den Besuchern“
„Betonen möchten wir, dass die Verantwortung durch Besuche und das damit eventuelle Eindringen des Virus bei Ihnen liegt“, heißt es in ihrem Schreiben an die Angehörigen. Nicht gestattet ist das Aufhalten in den Gemeinschaftsräumen sowie das Abnehmen der FFP2-Maske, die jeder Besucher während seines Aufenthaltes tragen muss: „Bei Nichtbeachtung wird Hausverbot erteilt.“
Maximale Besuchszeit sind 30 Minuten
Im Wintergarten wurde ein Besucherzimmer eingerichtet und mit genau geplanten Besuchszeiten die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Je Bewohner ist ein Besuch pro Tag erlaubt mit maximal zwei Personen. Unter Schutzmaßnahmen dürfen bettlägrige Bewohner besucht werden. Die Besuchszeit wird auf 30 Minuten begrenzt, und zwar von 14 bis 14.30 Uhr, 15 bis 15.30 Uhr sowie 16 bis 16.30 Uhr. Angehörige können die Heimbewohner täglich, also auch am Wochenende besuchen.
„Kein Händeschütteln, keine Umarmung“
Am Eingang erfolgt eine Temperaturkontrolle und der Besucher muss ein Formular zu seiner aktuellen Situation ausfüllen. Verboten sind Umarmungen oder Händeschütteln und auch der Bewohner muss während dem Besuch eine FFP2-Maske tragen.
Regelung im Wohnzentrum „Grüne Burg“
Im Wohnzentrum „Grüne Burg“ darf die Einrichtung nur mit einer FFP2-Maske betreten werden. Sollte die Vorgabe verschärft und ein negativer Antigentest von Besuchern gefordert werden, dann wolle man diese Möglichkeit anbieten, erklärt Leiterin Nicole Welschinger im SÜDKURIER-Gespräch. Bei den Besuchszeiten ist die „Grüne Burg“ flexibel und es gibt keine zeitlichen Begrenzungen für Gespräche zwischen Bewohnern und Besuchern.