Ein Raub, drei Täter und zahlreiche Wendepunkte sind die Eckpunkt eines Kriminalfalls, der 2014 den Hegau beschäftigt hat. Denn einen Tag nach Valentinstag, am 15. Februar, stürmten drei bewaffnete Männer in ein Auktionshaus an der Scheffelstraße in Singen. Dabei waren sie mit Schals maskiert und mit Pfefferspray bewaffnet. Ihre Beute: Bargeld und Schmuck im Wert von 80.000 Euro. Ihr Fluchtmittel: ein Porsche Panamera. Und ihre Flucht war spektakulär, denn der Haupttäter entwischte den Ermittlern sogar mehrfach. Das Archiv des SÜDKURIER ermöglicht einen Rückblick auf die mysteriöse Tat und ihre Folgen.

Das Opfer des Überfalls war schwanger

Als die drei dunkel gekleideten und mit Schals maskierten Männer an einem Samstag gegen 11.30 Uhr in das Auktionshaus stürmten, war es die 24-jährige Tochter des Geschäftsbetreibers, die sie dort antrafen. Die Frau schilderte später vor dem Landgericht Konstanz, dass die Männer sich zielsicher ans Werk gemacht hätten. Passanten beobachteten, wie ein Täter die junge Mitarbeiterin festhielt, während ein anderer das Schaufenster leer räumte.

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Als das Opfer den Räuber darauf hinwies, dass sie schwanger ist, habe dieser seinen Griff gelockert und sie letztendlich ganz losgelassen. „Im Nachhinein würde ich sagen, der war ganz rücksichtsvoll“, sagte sie vor dem Landgericht.

Anschließend beobachteten Zeugen, wie die Täter zu einem schwarzen Porsche rannten. Ihnen gelang trotz der belebten Stadt – „mitten im Einkaufsgetümmel“, wie der SÜDKURIER damals titelt – eine spektakuläre Flucht in einem Porsche Panamera.

Aufklärung mit Hindernissen

Drei Tage nach der Tat gelang es der Polizei, einen Tatverdächtigen aus dem Hegau festzunehmen. Doch der Mann schaffte es, kurz vor der Überführung in die Justizvollzugsanstalt zu flüchten. Und selbst dieses zweite Entkommen sollte nicht das letzte gewesen sein. Denn am 20. Februar 2014 konnte die Polizei den jungen Mann aus Singen wieder fassen, dieses Mal in Friedrichshafen, doch erneut gelang ihm die Flucht.

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Final gefasst wurde er schließlich kurz später in Büsingen. Die Fahndung nach den beiden anderen, aus Berlin stammenden Tatverdächtigen gestaltete sich langwieriger: Der eine konnte Mitte März in der Hauptstadt festgenommen werden. Der andere wurde erst Anfang Juni gefasst, ebenfalls in Berlin.

Die Verhandlungstage vor Gericht

Im November 2014 ging es dann für das Räuber-Trio vor das Konstanzer Landgericht. Die drei Männer wurden wegen schwerem räuberischen Diebstahl angeklagt, für die Verhandlung waren fünf Tage angesetzt. Weil zwei der drei angeklagten Männer eine Drogenproblematik geltend machten, musste auch die Frage der Schuldfähigkeit geklärt werden. Hierfür wurde ein Sachverständiger herangezogen.

Gemäß der damaligen Berichtserstattung des SÜDKURIER begann die Geschichte zu dem Raubüberfall, die der Angeklagte aus Singen berichtete, mit einer Nacht im Hotel – und viel Kokain. Der Haupttäter behauptete vor dem Konstanzer Landgericht, unverschuldet in den Raub verwickelt worden zu sein: „Da bin ich gelinkt worden“, beharrte er. Ohne von dem geplanten Überfall zu wissen, sei er damals in den Porsche gestiegen.

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Laut seiner Aussage habe man ihm gesagt, dass man zu einem Mann fahren wollte, der den Beteiligten Geld schulde. Als das Gericht nachhakte, warum man maskiert fahren wollte, konnte der Angeklagte allerdings keine Antwort geben. Eine Aussage, die das Gericht offenbar nicht überzeugen konnte.

Mehrjährige Freiheitsstrafen für alle drei Täter

Die Pressestelle des Landgerichts Konstanz erklärt nämlich auf Nachfrage, wie der Fall damals ausgegangen ist: Alle der Männer erhielten demnach mehrjährige Freiheitsstrafen.

Der junge Mann aus Singen sei wegen Raubes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Täter aus Berlin sei wegen Raubes zu drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Für den anderen Mann aus Berlin fiel das Strafmaß höher aus: Er sei wegen schweren räuberischen Diebstahls zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Zwei Frauen, die ebenfalls verdächtigt wurden, an dem Raub beteiligt gewesen zu sein, seien jedoch nicht verurteilt worden.

In der Zwischenzeit müssten die Täter alle wieder auf freiem Fuß sein – wenn sie nicht erneut straffällig wurden. Ein derart Aufsehen-erregender Juwelenraub ist in Singen jedenfalls seitdem nicht mehr geschehen.