Nach fünf Prozesstagen ist jetzt das Urteil gesprochen worden. Der 19-Jährige hatte Ende März in einem Familienhaus im Hohentengener Ortsteil Lienheim (Kreis Waldshut) seine Eltern und einen Bruder getötet. Seine Schwester hatte er schwer verletzt.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Martin Hauser als Vorsitzender Richter der Ersten Großen Jugendkammer des Landgerichts Waldshut ordnete die Unterbringung des Mannes in der forensischen Abteilung des Zentrums für Psychiatrie Reichenau an. Der Beschuldigte sei des vollendeten Totschlags in drei Fällen und des versuchten Totschlags in einem Falle schuldig.
Kein Strafprozess, sondern Sicherungsverfahren
Schon vor Beginn des Prozesses hatte es keinen Zweifel daran geben, dass der 19-Jährige die Tat begangen hat. Ebenso wenig daran, dass der 19-Jährige aufgrund einer schweren psychischen Störung nicht schulfähig ist. Deshalb war er schon nach kurzer Zeit in U-Haft in eine psychiatrische Einrichtung überwiesen worden.
Die Gerichtsverhandlung war deshalb kein Strafprozess, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Ziel eines solchen Verfahrens ist die Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Einrichtung.