Roland Sigwart

Obwohl die Schweizer Zöllner vor Ort am Freitag Mittag von noch nichts wußten, ging es in der Nacht von Freitag auf Samstag „Schlag auf Schlag“. Die Grenze wurde offiziell um 0 Uhr für den Personenverkehr wieder freigegeben.

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Zwar gelten nach wie vor die bisherigen Regeln für den deutsch-schweizerischen Grenzübertritt, aber insbesondere für Berufspendler dürfte die Öffnung des Bargener Zolls eine riesengroße Erleichterung sein.

Frühzeitige Hinweise für die Grenzöffnung

Dass die Grenze bei Neuhaus-Bargen wieder offen ist, wird jedem Autofahrer schon Kilometer vor dem Grenzübergang klar, wenn er bei der Anfahrt auf der B27 gleich zweimal auf durchgestrichene Schilder trifft, die den für Personenverkehr gesperrten Bargener Grenzdurchlass angekündigt hatten. Mit einer unterschriebenen Selbstdeklaration (die im Internet unter www.bundespolizei.de downloadbar ist) ist das Passieren sowohl des deutschen als auch des Schweizer Zolls jetzt aber problemlos möglich.

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Scharf kontrolliert wird allerdings weiterhin, jetzt aber nur noch „risikobasiert“ und „stichprobenartig“. Touristische Ausflüge oder reine Einkaufstouren in die Schweiz sind nach wie vor verboten.