Die Strafarbeit für eine Drittklässlerin in Blumberg, weil sie auf dem Schulhof Türkisch sprach, hat ein weiteres Nachspiel. Der Heidelberger Anwalt Tekinoglu, der die Familie des Mädchens vertritt, hat gegen die Lehrerin Dienstaufsichtsbeschwerde beim Kultusministerium eingelegt, wie er bestätigte. Der Vorfall war am 8. Juli, am 15 . Juli hat Tekinoglu bereits Widerspruch gegen die Strafarbeit beim Regierungspräsidium Freiburg eingelegt.
Weshalb er die Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hat, wollte der Anwalt dem SÜDKURIER nicht sagen. Eine Presseagentur zitierte ihn so: „Die Familie wolle erreichen, dass die bereits verfasste Strafarbeit aufgehoben, der Familie zurückgegeben wird und nicht in die Leistungsbewertung der Drittklässlerin einfließt, sagte Tekinoglu.“ Zudem sei zu fragen, ob ein „Deutschzwang“ auf dem Pausenhof rechtswidrig sei.
Ministerium: Die Strafarbeit wurde schon zurückgenommen
Beim Kultusministerium in Stuttgart bestätigte man den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde. Pressereferent Fabian Schmidt erklärte, nach ihrem Kenntnisstand sei die Strafarbeit bereits zurückgenommen worden. Und sie würde sich keineswegs auf die Leistungsbewertung auswirken, da sich die Vereinbarung, Deutsch zu sprechen, auch auch den Bereich außerhalb des Unterrichtsgeschehens wie hier der Fall beziehe. Die „Zusatzarbeit“, so Schmidt, habe nichts mit einer Leistungsbewertung zu tun.
In einer Stellungnahme von Kultusministerin Susanne Eisenmann heißt es: „Es gibt natürlich keine Rechtsgrundlage, um von staatlicher Seite die Vorgabe zum Gespräch in der deutschen Sprache verbindlich vorzuschreiben.“ Sie begrüße es aber, wenn Schulen „selbstständig sind, und finde es daher gut, wenn sich eine Schulgemeinschaft beispielsweise auf ein Handyverbot oder auf die ‚Amtssprache Deutsch‘ auf dem ganzen Schulgelände verständigt.“
Ministerin Eisenmann: „Blumberg ist kein Einzelfall“
Diese Praxis, so erklärt Kultusministerin Eisenmann, kenne sie auch von vielen Schulstandorten, da sei die Grundschule in Blumberg kein Einzelfall, und sie fügt an: Dies diene ja gerade an Schulen, an denen Kinder und Jugendliche mit unterschiedlicher Herkunft zusammenkommen, auch zur Unterstützung des deutschen Spracherwerbs und der Sprachübung. Wenn sich Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit den Lehrkräften auf Regeln im Umgang miteinander verständigen und diese einhalten, sei das zudem gelebte Demokratieerziehung.
Die Ministerin betont: „Man sollte auch nicht vergessen, dass solchen Regeln vereinbart werden, um die Schulgemeinschaft zu stärken und das gemeinsame Schulleben zu erleichtern.“ Ganz wichtig sei ihr bei solchen klaren Vorgaben aber immer, dass sie in der Schulkonferenz oder in der Schulgemeinschaft insgesamt besprochen und festgelegt werden. „Und das war nach meinem Kenntnisstand in Blumberg der Fall.“