Zur Diskussion über die ‚Strafarbeit‘ an einer Grundschule in Blumberg, weil eine Schülerin im Pausenhof Türkisch gesprochen hatte, gab das Institut für deutsche Sprache und Literatur der Pädagogischen Hochschule Freiburg eine
Stellungnahme ab. Darin stellt das Institut seine Position zur Mehrsprachigkeit an Schulen dar.
Mehrsprachigkeit, so heißt es, sei der Normal- und nicht der Sonderfall – auch in Deutschland. Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen zeigten, dass Schüler (ebenso wie Erwachsene) flexibel mit Sprachen umgehen und diese für verschiedene Zwecke sinnvoll einsetzen. Dies gelte für Dialekte, die Standardsprache ebenso wie für verschiedene Sprachen. In Studien werde deutlich, dass Schüler ihre mehrsprachigen Ressourcen im Unterrichtsgespräch (zum Beispiel in Partnerarbeiten) zum Erarbeiten von Inhalten und zur Organisation des Arbeitens einsetzen.
Kindern und Jugendlichen, die ausgebaute Fähigkeiten (Schrift- oder Sprache) in ihren Erstsprachen erworben haben, gelinge es häufig, diese auch auf die Zweitsprache Deutsch zu übertragen. Die Wertschätzung von Vielfalt und Interkulturalität, die sich hieraus selbstverständlich ergibt, sei auch in den baden-württembergischen Bildungsplänen angelegt.
Dem gegenüber steht der schon 1994 so beschriebene und kritisierte „monolinguale Habitus der multilingualen Schule“, der Sprache als Differenzierungsmerkmal ansieht und zu ‚Sprechverboten‘ greift. Dass Mehrsprachigkeit als störend und problematisch wahrgenommen wird, lässt sich auch schulischen Verlautbarungen nach den Ereignissen auf dem Blumberger Pausenhof entnehmen – vor allem wird dies offensichtlich von den betroffenen Kindern so wahrgenommen. Der von der Schülerin als ‚Strafarbeit‘ verfasste Text zeigt überdeutlich, dass hier Ausgrenzung erfahren und soziale Unterschiede erzeugt würden.
Ausgrenzung erfahren
Selbstverständlich ist eine gemeinsame Verständigung in der deutschen Sprache für schulische Lernprozesse unabdingbar. „Wir plädieren aber für einen differenzierten und wertschätzenden Umgang mit Mehrsprachigkeit, der die Verschiedenheit von Kommunikationssituationen berücksichtigt.“ Konkret bedeutet das etwa, in der privaten Kommunikation im Schulgebäude und auf dem Pausenhof andere Sprachen nicht zu verbieten.
Für den gemeinsamen Austausch im Klassenverband und zur sprachlichen Förderung sei Deutsch als gemeinsame Sprache selbstverständlich von großer Bedeutung. Der Schulgemeinschaft sollte jedoch bewusst sein, dass dies eine Herausforderung für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache darstellen kann. Vor allem in der Grundschule, aber auch darüber hinaus gelte es, Kinder beim Bewältigen sprachlicher Herausforderungen zu unterstützen. Dies kann nicht durch Ge- oder Verbote gelingen.