Wie mehrere Medien online berichten, soll eine Drittklässlerin einer Grundschule in Blumberg in einer Schulpause mit einer Freundin Türkisch gesprochen haben und dafür eine Strafarbeit erhalten haben. Der Vorfall beschäftigt nun auch die Schulaufsicht im Schwarzwald-Baar-Kreis, wie Heike Spannagel, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg, bestätigte.

Das könnte Sie auch interessieren

Die Eltern der Schülerin haben darauf hin einen Anwalt eingeschaltet. Nach Angaben des Anwalts, so heißt es, habe die Lehrerin für die halbseitige Strafarbeit das Thema vorgegeben: „Warum wir in der Schule Deutsch sprechen!“

Anwalt informiert Schulbehörde

Der Anwalt habe die Schulabteilung des Regierungspräsidiums in ihrer Funktion als Schulaufsichtsbehörde über den Vorgang informiert und den von ihm eingelegten, an die Konrektorin der Schule adressierten Widerspruch gegen die Strafarbeit beigefügt, teilt Pressesprecherin Heike Spannagel mit.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu dem Fall an der Grundschule im Schwarzwald-Baar-Kreis liege bislang nicht vor.

Heike Spannagel, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg, betont: „Es gibt kein generelles Verbot, sich in der Schule ...
Heike Spannagel, Pressesprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg, betont: „Es gibt kein generelles Verbot, sich in der Schule oder gar in der Pause in einer nicht-deutschen Sprache zu unterhalten.“ | Bild: Regierungspräsidium

Wörtlich heißt es: „Selbstverständlich nehmen wir derartige Vorwürfe einer Diskriminierung von Personen oder Gruppen sehr ernst. Wir haben, wie in solchen Fällen üblich, das Staatliche Schulamt Donaueschingen als zuständige Untere Schulaufsichtsbehörde gebeten, eine Stellungnahme der Schule einzuholen. Das Schulamt ist in der Sache tätig, eine abschließende Stellungnahme liegt uns noch nicht vor. Deshalb können wir auch derzeit keine Bewertung des Vorgehens der Schule bzw. der Lehrkraft abgeben.“

Sabine Rösner, Leiterin des Staatlichen Schulamts Donaueschingen, erklärte auf Anfrage, zu der Sache könne sie sich nicht äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handle. Sie bekräftigte aber, „dass der Sache nachgegangen wird.“

Das könnte Sie auch interessieren

Grundsätzlich, so heißt es weiter, gebe es kein generelles Verbot, sich in der Schule oder gar in der Pause in einer nicht-deutschen Sprache zu unterhalten. Allerdings gebe es auch Situationen in denen es aus pädagogischen Gründen angezeigt sei, die Schülerinnen und Schüler dazu anzuhalten, auf Deutsch miteinander zu kommunizieren. „Dazu kann beispielsweise gehören, dass man sich bei Konflikten in einer für alle Beteiligten verständlichen Sprache ausdrückt.“

Das könnte Sie auch interessieren